(openPR) (FuSION e.V. gem. - Gelsenkirchen - 24.10.2008)
- Alle Jahre wieder strömen tausende Ärzte zur MEDICA nach Düsseldorf. Die jenigen die Interesse an Werbegeschenken oder Smalltalks haben können entspannt den Trubel der Messe genießen. Jedoch die jenigen die sich für eine Praxisverwaltugssoftware, einen Softwarewechsel oder eine Software wie Spracherkennung oder Archivierung interessieren sollten sich diesen MEDICA – INFO - GUIDE gut durchlesen und beherzigen.
Denn nichts ist hier wie es scheint!
In den letzten Jahren hat sich gezeigt das die auf der Messe vorgestellten Praxissoftwaren in einem oft falschen Umfang präsentiert werden. So entsprachen die gezeigten "Lösungen" nach der Installation beim Kunden oft nur einem Gerüst mit Rahmen. Auf der Messe präsentierte Inhalt die eine anwendbare "Lösung ausmachten" waren wenn überhaupt vorhanden nur Beispielsweise integriert mit wenig nutzen.
Messerabatte oder sonstige Nachlässe und Draufgaben die einen schnellen Verkauf ermöglichen verführen zu einer schnellen und oft falschen Entscheidung. Notwendige Nachinvestitionen fressen meistens nicht nur den Messerabatt oder führen zu minimaler uneffizienter Nutzung.
Der MEDICA - Info - Guide - Praxissoftwarekauf des FuSION e.V. gem. bietet Entscheidern und Kaufinteressenten eine Übersicht über mögliche Tricks, Fallen und Blendwerk sowie Tipps sich dagegen zu schützen. Erstellt wurde dieser mit Hilfe von erfahrenen Praxisberatern, Technikern und Ärzten.
Entscheidern und Kaufinteressenten können sich den MEDICA - Info - Guide - Praxissoftwarekauf des FuSION e.V. gem. auf der Seite des Vereins http://fusionev.de/neuigkeiten/0336299b310d5dd2d.php4 kostenlos herunterladen.
Weiterhin bietet der FuSION e.V. gem. während der MEDICA allen Mitgliedern eine kostenlose Entscheidungshilfen - Hotline.
Der FuSION e.V. informiert alle Praxisbetreiber wie diese schon ab 5,. € Mitgliedsbeitrag für einen gemeinnützigen Verbraucherschutzverein auf dessen vollen Leistungsumfang sichern können.
Der wichtigste Hinweis ist für alle: "Vor der Angebotsannahme und Beauftragung sich immer eine schriftliche Bedarfsermittlung auf die im Angebot verwiesen wird vom Anbieter zu fordern!"













