(openPR) Im Urheberschafts-Rechtsstreit der ClickOne GmbH gegen die European Primes AG (EP) ist gerichtlich festgestellt worden, dass die ‚EP-B-Online-Software’ des Nördlinger Spezialvertriebs eine eigenständige Beratungshilfe für die ‚Günstigerprüfung’ darstellt. Damit hat sich EP korrekt verhalten und eine eigene Software erstellt.
Nach dem Urteil vom 21. August 2008 (LG Köln, AZ 84 O 15/07) steht die kurzfristig aufgrund einer einstweiligen Verfügung aus dem Netz genommene Software den 3.200 Vertriebspartnern der auf britische Versicherungslösungen und bAV- und Wertkonten–Konzepte spezialisierten Gesellschaft dauerhaft zur Verfügung. „Damit können unsere Partner ihre Beratungen auch zukünftig vollumfänglich direkt beim Kunden durchführen und dokumentieren“, freut sich EP-Vorstand Stephan Langer über das eindeutige Urteil. Damit sei der konstruierte Vorwurf des Dornacher Softwarehauses ClickOne auf ‚Schadenersatz im Wege der Lizenzanalogie’ nicht nur in vollem Umfang abgewehrt worden, sondern das Landgericht Köln bezweifelt auch die besondere Originalität des ‚C1-Vorsorgerechners’.
Schwerpunkte der European Primes AG sind die Konzeption, Einrichtung und Verwaltung von Zeitwertkonten sowie private und betriebliche Altersvor-sorgelösungen und der exklusive Vertrieb von British Primes Investments
in Deutschland. Darüber hinaus ist der Nördlinger Finanzdienstleister auch als Produktentwickler tätig.
Die European Primes beschäftigt 60 Mitarbeiter im Innen- und Außendienst und gilt laut Cash (07/08/08) als Nr. 2 der Spezialvertriebe in Deutschland. Das Unternehmen arbeitet derzeit mit rund 1.200 angeschlossenen aktiven Vermittlern zusammen und verfügt über einen Vertragsbestand von mehr als 25.000 Kunden. Im Jahr 2006 wurden Provisionserlöse in Höhe von 18,6 Millionen Euro erwirtschaftet. Mit 25 Vertriebsregionen deckt die European Primes AG das gesamte Bundesgebiet ab.



