(openPR) Geht man mit einem schlechten Gewissen, wenn die Beisetzungskosten an die Hinterbliebenen abgetreten werden? Die Sterbegeldversicherung schafft Abhilfe. Die Hinterbliebenen werden sich nicht mit dem eigenen Vermögen an den Beerdigungskosten beteiligen müssen. Die Möglichkeiten teilen sich auf in den Ruhestättenschutzbrief und die Sterbegeldversicherung. Bis zu einem vertraglich bestimmten Alter oder einer Vertragslaufzeit werden monatliche Prämien vom Versicherungsnehmer entrichtet; 20 Jahre und ein Höchstalter von 85 Jahren werden hier angesetzt. Hat man bereits ein fortgeschrittenes Alter erreicht, kann man mit einem Einmalbetrag die Prämien begleichen.
In einigen Fällen gibt es eine Wartezeit zwischen einem halben und vier Jahren – hierauf ist bei Abschluss zu achten. Verstirbt der Versicherungsnehmer während der Wartezeit, wird die Leistung gekürzt. Bereits aus diesen Tatsachen erkennt man, dass die Sterbegeldversicherung so früh wie möglich abgeschlossen werden sollte. Natürlich richtet sich auch die Prämienzahlung nach dem Eintrittsalter; je älter man ist, umso teurer werden die Prämien. Die Prämien verteuern sich weiterhin mit der vereinbarten Garantieleistung, die in der Regel zwischen 2.500 und 10.000 Euro liegt. Wer der Begünstigte der Versicherungssumme sein soll, kann der Versicherungsnehmer frei wählen. Der Verwendungszweck ist eindeutig: Die Beerdigung soll bezahlt werden. Im Antrag kann man auch festlegen, die Gelder dem Bestattungsinstitut zukommen zu lassen.
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