(openPR) Der Winter kommt bestimmt, auch 2008 … Und wieder einmal sind viele Autofahrer nicht darauf vorbereitet. Für sie kommen Eis und Schnee, wie alle Jahre, scheinbar völlig überraschend.
Mietwagenunternehmen liegt jedoch die Sicherheit ihrer Kunden besonders am Herzen. Die Fahrer von Mietwagen können sich darauf verlassen, dass die Anbieter vorbereitet sind. Wer als Kunde bei der Fahrzeugreservierung gleich eine Bestellung von wintertauglicher Bereifung mit vornimmt, kann darauf vertrauen, ein entsprechend ausgerüstetes Fahrzeug zu erhalten. Ein hoher Anspruch, den sich die Autovermieter selbst gesetzt haben.
Fakt ist: Es gibt keine rechtliche Verpflichtung für Autovermieter, während der Wintermonate nur Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung bereitzuhalten. Wie beim privat genutzten Fahrzeug trägt allein der Fahrer die Verantwortung für die Verkehrssicherheit. Auch als Mietwagenkunde trifft ihn die Verpflichtung zu einer verkehrssicheren Ausrüstung des von ihm bewegten Fahrzeuges. Der Gesetzgeber geht hier von der alleinigen Entscheidungsgewalt des Fahrers aus.
Die Ausstattung von Fahrzeugen mit wintertauglicher Bereifung ist durch Anschaffung, Umrüstung und Lagerung der Reifen für die Autovermieter mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Diese müssen sie sowohl im Normalgeschäft, als auch bei Unfallersatzvermietungen an ihre Kunden weiterreichen. Das sieht auch die Rechtsprechung so: Autovermieter dürfen gesonderte Kosten für die Bereitstellung eines Fahrzeugs mit Winterreifen berechnen.
Sowohl bei der Reservierung wie beim Vertragsabschluss selbst wird durch die Autovermieter ausdrücklich auf die eigene Verantwortung des Kunden, die Möglichkeit der Buchung von Winterreifen sowie die entstehenden Kosten hingewiesen.









