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EU-Abgeordnete Erika Mann beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter

26.09.200822:06 UhrVereine & Verbände
Bild: EU-Abgeordnete Erika Mann beim Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter
EU-Abgeordnete Erika Mann
EU-Abgeordnete Erika Mann

(openPR) Presseinformation des Bundesverbandes Selbsthilfe Körperbehinderter e.V. anlässlich der Vertreterversammlung vom 26. – 28. September 2008 in Duderstadt

Anlässlich der diesjährigen Vertreterversammlung des BSK in Duderstadt war die Europaabgeordnete, Frau Erika Mann, aus dem benachbarten Bad Gandersheim zu Gast und referierte zum Thema „Europa ist fern und doch so nah“, wie europäische Rahmenrichtlinien das soziale Miteinander in Deutschland prägen. Das BSK-Vorstandsmitglied, Karl Finke, moderierte die anschließende Diskussion.


Erika Mann, die selbst in einer Behinderteneinrichtung gearbeitet hat, und die Teilnehmer der BSK-Vertreterversammlung diskutierten folgende Themen:

1. Die europäische Verfassung ist umzusetzen, um so die Weiterentwicklung von der ehemaligen Wirtschafts- zu einer politischen Sozialgemeinschaft zu verwirklichen. Das europäische Sozialmodell analog nordischer Länder ist hierbei wegweisend.

2. Ein einheitlicher europäischer Behindertenausweis mit entsprechenden Nachteilsausgleichen bleibt mittelfristiges, behindertenpolitisches Ziel. Hierbei ist nach den „Best Practice Varianten“ des Europäischen Jahres für Menschen mit Behinderungen, die jeweils behindertenfreundlichste Variante zu übernehmen. Bis zu dieser Umsetzung müssen die jeweiligen nationalen Nachteilsausgleiche für behinderte Menschen in den jeweiligen Ländern weiter gelten.

3. Die neue EU Antidiskriminierungsrichtlinie vom Juli d. J. stellt eine wichtige Ergänzung und Konkretisierung der bisherigen Antidiskriminierungspolitik auf europäischer Ebene dar; sie ist nach ausführlicher Erörterung mit behinderten Menschen zügig umzusetzen. Richtlinien sind so zu verfassen, dass sie den jeweiligen Standard in europäischen Ländern verbessern. Für Rückschritte, wie z. B. im Bereich barrierefreier Mobilität bei der Richtlinie zu Bussen und Bahnen, gelten diese Richtlinien in den betreffenden Passagen für die jeweiligen Ländern nach vorheriger Übereinkunft mit den Vertretern behinderter Menschen nicht.

4. Unmittelbare Teilhabe heißt Mitbestimmen in europäischen Gremien! Der BSK fordert, dass entsprechend des Bevölkerungsanteils aktive behinderte Menschen in den europäischen Gremien die Politik mitgestalten und so das Motto des EJMB „Nichts über uns ohne uns!“ auch für die europäische Ebene vollinhaltlich gilt.

5. In enger Abstimmung mit behinderten Menschen werden die Europaparlamentarier gefordert, weitere Rahmenrichtlinien zu verabschieden, die die Teilhabe, Barrierefreiheit und inklusive Systeme in den jeweiligen europäischen Ländern mit umsetzen.

Neuer Rahmen für alle Initiativen auf europäischer Ebene ist die jetzt in der Ratifizierung befindliche UN Konvention. Sie ist unter wesentlicher Teilhabe behinderter Menschen verwirklicht und setzt Maßstäbe für ein inklusives Gesellschaftsverständnis, einer inklusiven Bildung, Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen, barrierefreier Wohn- und Lebensräume sowie einem angemessenen Lebensstandard für alle behinderten Menschen. Der BSK und die Europaabgeordnete Erika Mann fordern die Bundesregierung auf, Europapolitik aktiv zu gestalten und die UN Konvention bis Ende November, wie gesetzlich vorgegeben, zu verabschieden. Gerade der BSK mit seinem bundesweit bekannten Reiseservice fordert Mobilität, wechselseitigen Austausch zwischen den Nationen und eine aktive Lebensgestaltung. Gemeinsam mit aktiven Europapolitikern aber auch mit unseren Freunden in den benachbarten EU-Mitgliedsstaaten werden wir uns für die Verwirklichung des sozialen Europas und den hier aufgezeigten Punkten einsetzen.

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