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Intelligente Gas- und Stromzähler sollen zum Energiesparen motivieren

24.09.200815:24 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Strom- und Gaskunden können künftig selber entscheiden, wer für die Messung ihres Verbrauchs zuständig sein soll. Außerdem müssen Energieversorger ihre Kunden detaillierter als bisher über den Energieverbrauch informieren. Dazu gehört auch, dass sie die Kosten für die Energiemessung auf den Rechnungen gesondert auszuweisen und auf Kundenwunsch monatliche oder vierteljährliche Abrechnungen zu erstellen haben. Dies ergibt sich aus dem am 9. September 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Öffnung des Messwesens im Strom- und Gasbereich sowie einer ergänzenden Verordnung der Bundesregierung, welcher der Bundesrat am 19. September 2008 zugestimmt hat und die in den nächsten ein bis zwei Monaten in Kraft treten wird.

„Damit sind die Regelungen zur Liberalisierung des Zähl- und Messwesens vollständig, und der Wettbewerb um die Zähler und die Verbrauchsmessung bei Strom und Gas kann beginnen“, hebt Rechtsanwalt Christoph Germer hervor, Energierechtsexperte der Kanzlei FPS Fritze Paul Seelig in Berlin. Künftig entscheidet der Kunde, wer bei ihm den Verbrauch misst. Der Betreiber des Strom- oder Gasnetzes muss dann mit dem vom Kunden vorgegebenen Messstellenbetreiber einen Vertrag abschließen. Damit ist für Germer klar: „Betreiber von Strom- oder Gasnetzen müssen im Grunde ab sofort entsprechende Vertragsformulare bereit halten.“

Unproblematisch ist der neue, höhere Aufwand für die Rechnungsstellung durch die Energieversorger nicht. „Das bedeutet letztlich einen höheren Verwaltungsaufwand und damit höhere Kosten, die im Ergebnis die Kunden zu tragen haben, kritisiert Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Jörg Huse von der FPS Schmidt und Kollegen GmbH in Potsdam die Regelung.

Die neuen Vorgaben sind eine Folge der Meseberger Beschlüsse, mit denen die Bundesregierung 2007 ein umfassendes Programm zum Klimaschutz verabschiedet hatte. „Durch mehr Wettbewerb sollen intelligente Zähler und zeitabhängige Tarife gefördert werden, die es dem Kunden leichter machen sollen, Energie zu sparen“, erläutert Germer die Hintergründe. Ab Ende 2010 müssen Energieversorger solche Tarife anbieten, wenn es technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar ist. „Bei Großverbrauchen in Industrie und Gewerbe sind zeit- oder lastabhängige Preisregelungen schon längst üblich“, betont Diplom-Ingenieur Lutz Sporbert von der FPS Schmidt und Kollegen GmbH, „ob letztlich auch der Haushaltskunde davon profitieren kann, muss sich allerdings erst noch zeigen.“

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