(openPR) CO2 -Swaps beinhalten mehr Risiken als gedacht
Verschiedene Mitteilungen der letzten Wochen weisen darauf hin, dass im Herbst 2008 die technischen Voraussetzungen für die Ausgabe von Emissionsrechten geschaffen werden.
Dies ist aber nicht die einzige Bedingung für die Ausgabe von Emissionsberechtigungen in Deutschland. Die DEHST weist ausdrücklich darauf hin, dass die Emissionsberechtigungen erst ausgeteilt werden, wenn auch der NAP-Table durch die EU genehmigt worden ist. Über den Zeitpunkt dieser Genehmigung werden bisher keine verbindlichen Angaben gemacht.
Daraus folgt, dass für Geschäfte, die eine Lieferung von EUA´s z.B. im Dezember 2008 voraussetzen, sich ein zunehmendes Risiko ergibt. Es kann der Fall eintreten, dass die technischen Voraussetzungen für die Durchführung vorliegen, aber dass die DEHSt die Emissionsberechtigungen noch nicht auf die Konten der Anlagenbetreiber überwiesen hat.
Für diesen Fall sind in den meisten Verträgen keine Schutzvorkehrungen vorgesehen (!), betont Andreas von Saldern, Geschäftsführer der ESolutions GmbH und Sachverständiger im Emissionshandel.
In der Regel muss der Anlagenbetreiber dann die erforderlichen Emissionsrechte selbst beschaffen oder die Kosten für eine Ersatzbeschaffung tragen. Das bedeutet bei einem Verkauf von z.B. 100 tausend Tonnen CO2 eine zusätzliche Liquidität von etwa 2,4 Mio. Euro, die kurzfristig benötigt werden. Hinzu kommt ein Kursrisiko, falls die Emissionsrechte nach Überweisung der Zuteilung einen geringeren Wert haben sollten.
Das Kursrisiko wird verstärkt durch die Tatsache, dass bisher nur zirka 25 Prozent der Emissionsrechte europaweit ausgeteilt wurden und somit der Markt kaum liquide ist. Ein Szenario ist, dass der Preis für CO2-Zertifikate drastisch steigt, wenn alle betroffenen Marktteilnehmer versuchen sollten, ihre Lieferverpflichtungen durch Zukauf von Zertifikaten auf diesem sehr beschränkten Markt zu erfüllen.
Aus genannten Gründen sollten neue Lieferverpflichtungen zum Ende des Jahres 2008 nur eingegangen werden, wenn explizit der Fall abgesichert wird, dass die DEHST bis zum Liefertermin keine Emissionsberechtigungen an den Verkäufer ausgegeben hat.
Herr von Saldern empfiehlt, bestehende Verträge wie CER/EUA Swaps oder „Maturity Swaps“ gründlich dahingehend zu prüfen, ob und welche Risiken bei einer weiteren Verzögerung der Auslieferung von CO2-Rechten bestehen. Im günstigsten Fall kann mit einer einfachen Zusatzvereinbarung dem Risiko begegnet werden.
Im ungünstigsten Fall sind Risikominimierungsmaßnahmen erforderlich, z.B. der befristete Zukauf von Emissionsberechtigungen aus einem Land, in dem bereits EUA´s ausgeteilt wurden.
Mit über 400 Projekten ist die ESolutions GmbH eines der führenden Unternehmen im Bereich der CO2-Beratung. Ihre Stärke ist, die Herausforderung für Unternehmen, die dem Treibhausgashandel unterliegen, zu minimieren.
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