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Biblis B: Funktionsstörung an einem Notspeisewasser - Regelventil

01.01.200410:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Wiesbaden, 22. Januar 2004 - Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat das nachfolgende Vorkommnis dem Hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde heute gemeldet. Dieses ist nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen.

Am 19.01.2004 wurde bei einer wiederkehrenden Prüfung festgestellt, dass ein Regelventil eines Teilstranges des sekundärseitigen Notspeisewassersystems nicht ordnungsgemäß funktionierte. Nach Austausch von Bauteilen der elektrischen Ansteuerung des Ventils konnte die Prüfung befundfrei wiederholt werden. Das Notspeisesystem ist viersträngig aufgebaut und dient der gesicherten Wärmeabfuhr bei Ausfall der Hauptspeisewasserpumpen sowie dem An- und Abfahren der Anlage. Mit den 3 verbliebenen Notspeisesträngen waren diese Anforderungen sichergestellt.

Nach einer ersten Bewertung durch die Atomaufsichtsbehörde wurde das Vorkommnis von der Betreiberin zu Recht nach den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (= normal) eingestuft. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war mit dem Vorkommnis nicht verbunden. Eine abschließende Bewertung wird unter Hinzuziehung des TÜV Süddeutschland vorgenommen.

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