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Bis zu 6.000 Euro Zuschuss

26.08.200821:54 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Kanzleien erhalten bis zum 31.12.2011 zusätzliche Zuschüsse für Beratungs-Dienstleistungen durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und den Europäischen Sozialfonds.

Der Wettbewerb wird immer härter, und die Rahmenbedingungen verändern sich: Weil wirtschaftlicher Erfolg für Rechtsanwälte keine Selbstverständlichkeit mehr ist, wurde jetzt ein sinnvolles Förderprogramm neu aufgelegt und erweitert. Besonders weitreichend ist das Programm für Rechtsanwältinnen. Und auch größere Kanzleien kommen nun in den Genuss der Zuschüsse, da die Umsatzbegrenzung fast auf das Vierzigfache angehoben wurde.



Richtige Strategie und mehr Effizienz
Das Spektrum der geförderten Beratungsleistungen ist weit gefasst: Ziel ist es, durch Coaching Lösungen für wirtschaftliche, technische, finanzielle, personelle und organisatorische Fragen zu erarbeiten. Auch der Bereich Marketing ist eingeschlossen, damit Kanzleien sich an neue Wettbewerbsbedingungen anpassen können. Das Förderprogramm bietet optimale Möglichkeiten, eine Kanzlei für die kommenden Jahre zu positionieren. Um nützliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen sind Berater mit sehr guten Branchenkenntnissen notwendig. Zu speziell ist das geforderte Know-how. Vor allem im Bereich der Organisationsoptimierung und strategischen Planung ist Kanzleierfahrung unbedingte Voraussetzung.

Professionelle Beratung zu besten Konditionen
Antragsberechtigt sind alle Kanzleien ab einem Jahr nach Gründung. Existenzgründer werden nunmehr über regionale Programme der Länder und über die KfW gefördert. Ausgeschlossen sind lediglich Kanzleien, die selbst als Unternehmens- oder Wirtschaftsberater, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder vereidigter Buchprüfer tätig sind oder mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen. Der Vorjahresumsatz darf 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von 43 Millionen Euro nicht überschreiten. Kanzleien in den alten Bundesländern einschließlich Berlin erhalten 50 Prozent der Beratungsleistungen erstattet, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg werden 75 Prozent der Beraterkosten; jeweils bis zu einer Summe von 1.500 Euro pro Beratungseinheit, gewährt. Bezuschusst werden zwei allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Kanzleiführung. Zusätzlich werden zwei spezielle Beratungen, zum Beispiel zu diesen Themen gefördert:
Gründung von Zweigstellen.
Kooperationen zur Ausweitung des Dienstleistungsangebots.
Qualitätsmanagemenberatungen zur Optimierung der Organisation und der Servicequalität.
Erfolgsbeteiligungen von Mitarbeitern.
Beratung zu ratingrelevanten Schwachstellen.

Bis zu 6.000 Euro Zuschuss
Insgesamt können während der Laufzeit des Programms bis zu 6.000 Euro erstattet werden. Auch Kanzleien, die zuvor schon bezuschusste Beratungen in Anspruch genommen haben, können diese Unterstützung erneut abrufen.

Unbegrenzte Förderungen für Rechtsanwältinnen
Neu ist, dass Anwältinnen unbeschränkt Beratungseinheiten zu verschiedenen Themen erhalten können. Ebenso werden Beratungen zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Kanzleien zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf speziell und unbegrenzt gefördert.

Informationen über das Förderprogramm finden Sie im Internet unter: http://www.bafa.de. Die Kanzlei muss zur Erlangung der Zuschüsse lediglich den Zahlungsnachweis der Beraterrechnung erbringen, alle anderen Formalitäten erledigt in der Regel der beauftragte Berater.

Ilona Cosack, ABC AnwaltsBeratung Cosack

Die Autorin ist seit zehn Jahren als Beraterin für Rechtsanwälte tätig.

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