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mobilcom: Klage gegen France Télécom aussichtslos

01.01.200410:00 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Büdelsdorf, 07. Mai 2004. Vorstand und Aufsichtsrat der AG halten die von einzelnen Aktionären angestrebte Schadensersatz-Klage gegen France Télécom für aussichtslos. Denn ist durch France Télécom weder ein Schaden entstanden, noch wurde das Unternehmen durch den mit 28,5 Prozent beteiligten Aktionär beherrscht.



Eigenverantwortliche unternehmerische Entscheidung In voller Eigenverantwortlichkeit und aus unternehmerischer Überzeugung hatten , Gerhard Schmid und France Télécom sich vertraglich darauf verständigt, das UMTS-Projekt gemeinsam zu starten. Zu diesem Zweck nutzten beide Gesellschaften ein Joint Venture zur Ersteigerung der UMTS-Lizenz, die MobilCom Multimedia GmbH. France Télécom zahlte im Wege einer Kapitalerhöhung 3,7 Mrd. Euro ein - um deren Verbleib es bei der kritischen Frage der Investorengruppe letztlich geht. Die Verwendung der Mittel war aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen von vorn herein zweckgebunden. Sie sollten - weil alle Beteiligten dies freiwillig so beschlossen hatten - zum Lizenzerwerb verwendet werden. So geschah es auch. Im November 2002 wurde die Beteiligung an der MobilCom Multimedia GmbH dann in einen Anteil von 28,5 Prozent an der AG umgetauscht. nahm außerdem Darlehen in Anspruch und verschuldete sich bis zu einer Höhe von 7,1 Mrd. Euro. hätte diesen Betrag, sowie alle weiteren Finanzierungsmittel bis zur Fertigstellung des Netzes aus zukünftigen Erträgen zurückführen müssen. Dieser zentrale Aspekt wird in der öffentlichen Diskussion häufig übersehen.

UMTS-Projekt gescheitert Im weiteren Verlauf kristallisierte sich die Erkenntnis heraus, dass der Geschäftsplan für das UMTS-Projekt nicht aufrecht zu halten war. Unter realistischen Ansätzen war keine akzeptable Rendite erreichbar. Damit stand fest, dass die gemeinsame unternehmerische Entscheidung, das UMTS-Projekt umzusetzen, auf einer unternehmerischen Fehleinschätzung beruhte. Deshalb und aufgrund weiterer Differenzen (Millennium-Geschäft von Gerhard Schmid) stellte France Télécom die Zahlungen ein. Schließlich kam es zu der bekannten existenziellen Krise der AG, die mit dem MC Settlement Agreement und der damit verbundenen Schuldenübernahme durch France Télécom gelöst wurde. Die außerordentliche Hauptversammlung der AG hat dieser Vereinbarung am 27. Januar 2003 mit überwältigender Mehrheit zugestimmt.

Klarer Verhandlungserfolg zugunsten der AG Die Vereinbarung mit France Télécom (MC Settlement Agreement) war für eindeutig vorteilhaft. Denn die Darlehensschuld von 7,1 Mrd. Euro wäre durch zusätzlichen Kapitalbedarf im Zuge des weiteren Netzaufbaus und der Vorfinanzierung von Marketingaufwand zur Kundengewinnung einschließlich Zinsaufwand bis 2009 auf 14,2 Mrd. Euro angewachsen. Selbst nach dem noch optimistischen Geschäftsplan von Anfang 2002 hätte es mindestens 18 Jahre erfordert, die Darlehensschuld aus zukünftigen Erträgen zurückzuführen. Während dieser Zeitspanne wäre der gesamte freie Cash-Flow also den Kreditgebern und nicht den -Aktionären zugeflossen. Deshalb erwies sich auch die UMTS-Lizenz als wertlos und die Bemühungen, für das UMTS-Projekt neue Partner zu finden oder die UMTS-Lizenz zu verkaufen, schlugen fehl. Das MC Settlement Agreement war eine einmalige Chance zur Befreiung von der drückenden Schuldenlast und schuf zugleich die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Sanierung der AG. Der Verhandlungserfolg wird nicht zuletzt bei einem Vergleich der Eigenkapitalausstattung der AG vor dem Einstieg der France Télécom und nach dem Ausstieg deutlich: Zum 31.12.2000 verzeichnete die AG ein Eigenkapital von 250 Mio. Euro, zum 31.12.2003 ein deutlich höheres Eigenkapital von 321 Mio. Euro. Offenkundig kann es also nicht zu einem Milliardenschaden gekommen sein.

Vorwurf der Beherrschung abwegig Die These der Investorengruppe beruht auf dem Vorwurf, hätte es im Rahmen der ab September 2002 einsetzenden Rettungsbemühungen versäumt, von den Franzosen die 3,7 Mrd. Euro aus der Kapitalerhöhung wieder zurück zu fordern. Die Rückforderung, so die These weiter, sei aufgrund einer faktischen Beherrschung seitens France Télécom unterlassen worden. Diese Unterstellung ist abwegig: Hätte France Télécom tatsächlich beherrscht, wäre der in Alternative zur Insolvenz des Unternehmens erzielte Verhandlungserfolg sicherlich nie durchsetzbar gewesen.

Erfolgreiche Restrukturierung und sprunghafte Werterhöhung France Télécom hat Schulden in Höhe von 7,1 Mrd. Euro erlassen und darüber hinaus noch einen verlorenen Zuschuss von 208,7 Mio. Euro gezahlt. ist heute wieder schuldenfrei und als profitabler Service-Provider mit einer stark wachsenden Tochtergesellschaft freenet erfolgreich. Die -Aktie zählte in 2003 zu den Aktien mit der höchsten Kurssteigerung. Nicht zuletzt kommt der Verlustvortrag allein zugute, da die aktuellen und zukünftigen Erträge des Unternehmens steuermindernd mit den Verlusten aus dem UMTS-Projekt verrechnet werden können.

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