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Auch Autovermieter dürfen rechtsberatend tätig sein

22.07.200810:07 UhrTourismus, Auto & Verkehr
Bild: Auch Autovermieter dürfen rechtsberatend tätig sein
Juli-Ausgabe des Business-Magazins KRAFTSTOFF erschienen
Juli-Ausgabe des Business-Magazins KRAFTSTOFF erschienen

(openPR) Nürnberg - "Stets zu Ihren Diensten": Diesen Ausspruch bekommen Mietwagenfahrer häufig zu hören. Doch zwischen Anspruch und Wirklichkeit liegen in punkto Service bei vielen Autovermietstationen Welten. Diesen Missstand, jüngst erst wieder durch eine Studie des Deutschen Instituts für Service-Qualität (DISQ) dokumentiert, hat das Business-Magazin KRAFTSTOFF zum Anlass genommen, um in seiner Juli-Ausgabe den unterschiedlichsten Aspekten im Bereich Service auf den Grund zu gehen und zu verraten, wie deutsche Autovermieter mit gutem Service beim Kunden punkten können.

Hierzu zählt nicht zuletzt eine professionelle Beratung. Und im Rahmen dieser werden Autovermieter zunehmend auch mit rechtlichen Fragen – nicht nur zum Unfallersatztarif – konfrontiert. Mit dem neuen Rechtsdienstleitungsgesetz (RDG), das zum 01. Juli in Kraft getreten ist, ist die Situation der deutschen Autovermieter deutlich verbessert worden. Denn seit Monatsbeginn dürfen auch Nicht-Juristen rechtsberatend tätig werden. Es gibt allerdings Grenzen, wie die Fürther Rechtsanwältin Sonja Ammon im Gespräch mit KRAFTSTOFF erklärt: "Die rechtliche Beratung durch einen Autovermieter darf lediglich als Nebenleistung neben dem Hauptgeschäft angeboten werden." Durch das RDG ist außerdem nur die korrekte Beratung erlaubt. "Wer falsch berät ist schadensersatzpflichtig", so Ammon.

Weiterhin von beklemmender Aktualität ist das Thema "digitaler Tachograf". Auch zwei Jahre nach seiner gesetzlichen Einführung gibt es auf Seiten der Unternehmen und deren Fahrern noch große Wissenslücken. Für wen ist der digitale Tachograf verpflichtend? Welche Ausnahmen gibt es? Worauf sollten Autovermieter ihre Businesskunden hinweisen? Auf diese und auf viele weitere Fragen liefert die Juli-Ausgabe von KRAFTSTOFF fundierte Antworten. "Auch mit der aktuellen Ausgabe ist es uns wieder gelungen, Know-how und Expertise zu den aktuellen über den Markt gegebenen Situationen und Problemen zusammenzutragen", erklärt Susanne Wiegels, Objektleiterin des Magazins KRAFTSTOFF.

Die nächste Ausgabe des einzigen Business-Magazins für die deutsche Autovermietung, das im Übrigen auch abonniert werden kann, erscheint am 21. Oktober 2008. Dann geht es unter anderem um die 62. IAA Nutzfahrzeuge, die vom 25.09. bis zum 02.10. in Hannover stattfindet.

Weitere Informationen finden sich unter www.kraftstoff-online.com

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