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Rück-sichts-los von Baumaschinen überrollt

Bild: Rück-sichts-los von Baumaschinen überrollt
StBG: Archivfoto
StBG: Archivfoto

(openPR) Arbeitsschützer Rudi Clemens: Baumaschinenhersteller kommen ihrer gesetzlichen Verpflichting nicht nach. Menschen kommen auf grauenvollste Weis ums Leben.

Durch unzureichende Sicht, insbesondere bei Rückwärtsfahrt mit schweren Baumaschinen der oberen Leistungsklasse führt der nicht einsehbare Bereich hinter dem Gerät dazu, dass dort arbeitende Menschen oder Passanten immer wieder auf schwerste Weise verletzt, meist aber auf grauenvollste Weise zu Tode kommen.



Der berühmte tote Winkel vergrößert sich mit den Außenmaßen der Maschine.15 bis 20 Meter hinter der Maschine ist ein Mensch für den Fahrer nicht zu sehen. Für Maschinen mit einem Rückfahrpotential von 50 % wie Radlader oder Walzen ist das eine tödliche Gefahr für alle die sich in diesem Gefahrenbereich aufhalten. Das ist zwar nicht erlaubt, dass Verbot geht aber vollkommen an der Realität vorbei. Auf Baustellen sind immer auch Menschen, vor allem die dort arbeiten.
Was muss das für ein Gefühl sein zu sehen, einen Kollegen, mit dem man viele Jahre zusammengearbeitet hat, in einer riesigen Blutlache zerquetscht unter seiner Maschine liegen zu sehen und herausziehen zu müssen. Es zerreißt einem das Herz. Ich habe selbst über 10 Jahre solche Maschinen wie Gummiradwalzen gefahren und fast 20 Jahre im Asphaltbau gearbeitet, Oft genug sieht man den Kollegen im letzten Moment, der sich beispielsweise bückt um beim Asphalteinbau ein Fugenband einzubauen Es muss halt alles schnell gehen, dass Material wird kalt und der Termin ist zu halten. Manchmal, gerade an kalten Tagen dampft der Asphalt und behindert die Sicht zusätzlich.
Der Kollege denkt, der sieht dich doch im Spiegel. Wenn man aber gerade auf die andere Seite schaut um nicht mit der anderen Walze die nach vorne kommt zusammenzustoßen, ist es schon passiert. So ist es auch in der Zeitschrift der Berufsgenossenschaft unter der Rubrik „Aus Unfällen lernen“ nachzulesen.
Doch lernen tut da niemand was draus. Das Sterben und das Leid geht weiter:

- 19.03. Sarnow. 55-jährigerArbeiter einer Tiefbaufirma aus Anklam auf Feldweg von Bagger überrollt und getötet.
- 08.05 Aachen-Walheim. Mit schwersten Verletzungen ist eine 69-jährige Fußgängerin ins Klinikum eingeliefert worden. Sie war von einem Bagger erfasst und überrollt worden.
- 29.05. Nordhausen. Tödlicher Arbeitsunfall. Nach ersten Erkenntnissen der ist dabei ein 57-jähriger Bauarbeiter von einem Bagger überrollt worden. Der alarmierte Notarzt konnte nur noch den Tod des aus Windehausen stammenden Mannes feststellen.
- 11.06. Hohenstein-Ernstthal/Chemnitz. Bauarbeiter von rückwärtsfahrendem Bagger getötet. Der Baggerfahrer setzte sein Stahlungetüm einige Meter zurück - übersah dabei aber seinen Kollegen. Der Mann wurde von der Baggerkette gegen die Stachelwalze gepresst. Hilflos mussten die Kollegen mitansehen, wie das tonnenschwere Gefährt Daniel S. zerquetschte. Blutüberströmt brach er zusammen, berichtete die Sächsische Zeitung
- 01.07. Hamburg. Am Dienstag ist ein 58-jähriger Mann von einem Radlader überfahren und getötet worden. Ein 59-jährige Fahrer eines Radladers übersah den Mann und erfasste ihn mit seinem 20 t schweren Fahrzeug. Der Arbeiter erlag noch am Unfallort seinen schweren Verletzungen.
- 03.07. Strobl (A) Ein 40-jähriger Baggerfahrer übersah beim Rückwärtsfahren einen 58-jährigen Arbeiter, der mit Straßenkehrarbeiten beschäftigt war. Der Bagger überrollte die Beine des Arbeiters, wodurch dieser schwerste Verletzungen erlitt

Wie können denn solche Unfälle verhindert werden? Zu den genannten Unfällen kann und möchte ich keine Aussage machen, da es sich um Zeitungsberichte handelt. Die genaue Unglücksursache ermitteln Polizei, Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft.
Auffällig ist aber, dass fast in allen Berichten von mangelnder Sicht und rückwärtsfahrenden Maschinen gesprochen wird.
Zwei Schuldige stehen in der Regel sofort fest. Der Überfahrende hat eine Mitschuld weil er sich im Gefahrenbereich aufgehalten hat. Das halte ich schon für zynisch. Der Fahrer hat Schuld weil er den Kollegen nicht gesehen hat. Ein Baggerfahrer wurde in einem ähnlichen Fall wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass sich der Baggerfahrer vor dem Zurücksetzen des Baggers davon hätte überzeugen müssen, dass dies gefahrlos möglich ist.
Originaltext der Urteilsbegründung: "Sie (der Baggerfahrer) waren gehalten, sich entweder durch ordnungsgemäßen Blick in Ihre Spiegel oder durch Drehen Ihres Baggers und, wenn Ihnen dies nicht möglich war, durch eigene Erkundigung davon zu überzeugen, dass Sie gefahrlos zurückfahren konnten. Jedenfalls konnten Sie sich nicht darauf verlassen, dass in einem in Ihrer tatsächlichen Stellung nicht einsehbaren Bereich sich niemand aufhält."

Opfer werden zu Tätern. Doch die Unfälle hätten vermutlich verhindert werden können. Und zwar, wenn die Maschinen mit Rückraumüberwachungssystemen wie Kamera/Monitor oder Ultraschall, Radar usw. ausgerüstet gewesen wären. Das ist heute an jedem Mittelklassewagen Standard.
Technische Möglichkeiten zur Verringerung der Unfallrisiken sind vorhanden. Und sie sind längst vorgeschrieben. Diese sind bewährt, praxistauglich, fehlersicher und auch wirtschaftlich zumutbar. Kurzum „Stand der Technik“ Dieser wird sowohl im Arbeitsschutzgesetz wie in der Betriebssicherheitsverordnung vorgeschrieben.
Ein Bagger um die 20 Tonnen kostet zwischen 180000 bis 230000 Euro. Eine sehr gute Rückraumüberwachung ab 500 Euro. Nicht mal einen Euro pro Tag. Es ergeben sich auch Vorteile für den Maschinenführer der damit effizienter arbeiten kann, dadurch tendieren die Kosten praktisch gegen null. Auch werden häufig Sachschäden vermieden.

Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit der Maschinen tragen die Maschinenhersteller und Importeure
Rudi Clemens erhebt schwere Vorwürfe gegen die Maschinenhersteller. An ihren Maschinen klebt Blut, so der Arbeitsschützer bitter. Trotzdem kommen sie ihren Verpflichtungen nicht nach welche sich aus den Vorschriften zweifelsfrei ergeben.

Dipl.- Ing. Helmut Ehnes, Präventionsleiter der Steinbruchsberufsgenossenschaft im Jahre 2000:„ Die Hersteller sind aufgefordert, ihrer Verpflichtung, die sich aus der Maschinenrichtlinie ergibt, nachzukommen, eine Risikoanalyse durchzuführen und Erdbaumaschinen mit Sichteinschränkungen serienmäßig mit Rückraumüberwachungssystemen auszurüsten“

Den Hersteller trifft eine öffentlich-rechtliche Verantwortung aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG), nur sichere Maschinen auf den Markt zu bringen, In Ausfüllung des Gesetzes dürfen nach § 2 der 9. Verordnung zum GPSG Maschinen oder Sicherheitsbauteile nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie u. a. den grundlegenden Sicherheitsanforderungen des Anhangs l der Richtlinie 89/392/EWG entsprechen.

Kann man eine Maschine als sicher bezeichnen, die den halben Tag rückwärts fährt und der Maschinenführer nach hinten nichts sieht?

Hersteller haften für ihr Produkt
Der Schwerpunkt der Produkthaftung liegt zweifellos beim Hersteller, denn nach § 823 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haftet er für Konstruktions-, Fabrikations- und Instruktionsfehler sowie für eine Verletzung der Produktbeobachtungspflicht. Der deliktsrechtliche Sorgfaltsmaßstab wird vom Bundesgerichtshof (BGH) an strengen
Beurteilungskriterien ausgerichtet, und zwar an den jeweils neuesten
sicherheitstechnischen Erkenntnissen. Im Rahmen der durchzuführenden Gefährdungsanalyse ist auch eine Wirksamkeitskontrolle durchzuführen.

Verfügt eine Maschine über eine nicht sicherheitsgerechte Lösung und kommt es bei einem Verwender aufgrund eines fehlerhaften Produktes zu einem Personenschaden und es liegt ein Verschulden des Herstellers vor, indem er bei seiner Konstruktion den Stand der Technik nicht beachtet hat, kann sich eine Haftung des Herstellers aus dem Gesichtspunkt der Produktverantwortung ergeben.

Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz
Das Produkthaftungsgesetz sieht eine verschuldensunabhängige Haftung
(Gefährdungshaftung) für fehlerhafte Produkte vor. So hat ein Produkt nach § 3 des Produkthaftungsgesetzes einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden kann. Darunter versteht man, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens hinsichtlich Konstruktion, Fabrikation und Instruktion dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik, soweit erkennbar und ermittelbar, und den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen
muss (BGHZ 80, 186). Auch hier gilt, dass die technischen Normen den üblichen, jedenfalls den Mindeststandard an Sicherheit darstellen, dessen Einhaltung die Allgemeinheit berechtigterweise erwartet. Ihre Nichteinhaltung ist ein Konstruktionsfehler.

Strafrechtliche Verantwortung
Kommt durch eine fehlerhaft konstruierte Maschine ein Mensch zu Schaden
(fahrlässige Körperverletzung oder gar fahrlässige Tötung), kommt für den Hersteller eine strafrechtliche Verantwortlichkeit in Betracht.

Möglich ist auch, dass bei einem Todesfall die BG den Hersteller der Maschine bei der Verteilung der Schuld mit ins Boot nimmt. Dies hat man in einem anderen Fall so gemacht, bei dem ein Bauarbeiter durch ein Schachtteil aus Beton ums Leben kam. Das Gericht verurteilte den Hersteller sich zu 1/3 an der Witwenrente zu beteiligen weil das Betonteil nicht sicher war, man muss sich in Gefahr begeben um das Teil einzubauen.

Die Rechtslage ist eindeutig. Die Baumaschinenhersteller und dürfen nur sichere Maschinen vertreiben. Sie haben eine Gefahrenanalyse zu erstellen und bei den Maßnahmen den Stand der Technik einzuhalten. Rückraumkamerasysteme sind Stand der Technik, sagt beispielsweise auch die Bundesbahn, Sie lässt keine (Zweiwege) Bagger mehr auf ihre Gleise die nicht über technische Sichtverbesserungen verfügen.

Wie viele Menschen müssen noch auf grauenvollste Weise sterben, ehe die Verantwortlichen handeln. Verantwortlich sind auch diejenigen welche die Vorschriften, die seit vielen Jahren gelten auf ihre Einhaltung kontrollieren sollen. Der Fachausschuss Tiefbau der BG BAU hat am 9. Juli 2003 ihren Mitgliedsunternehmen empfohlen, geeignete Kamera-Monitor-Systeme einzusetzen. Die Aufgabe der Bauberufsgenossenschaft ist es aber nicht nur Betriebe zu beraten und Empfehlungen auszusprechen, sondern sie müssen auch darüber zu wachen, dass Vorschriften eingehalten werden.

Die Käufer tappen in eine böse Falle. Sie sind der Ansicht, die Maschine ist auf dem neuesten Stand der Technik und auch der Vorschriften, sonst dürfe sie gar nicht verkauft werden. TÜV abgenommen, mit CE Kennzeichen versehen usw.
Falsch. Ist die Sicht eingeschränkt muss laut Vorschrift eine Gefährdungsbeurteilung durchgeführt und Maßnahmen getroffen werden Dabei sind technische Maßnahmen vorzuziehen. Der Einweiser scheidet damit aus. Der Unternehmer muss also an einer neuen Maschine das anbauen, was die Hersteller versäumt haben. Würde die BG ihn hierüber aufklären, könnte er das zumindestens als Zubehör mit bestellen. Ob die Maschine 210 oder 211 tausend Euro kostet, deswegen wird kein Unternehmer vom Kauf zurücktreten.

Wenn ein Mensch überfahren wird, sind die Opfer die Schuldigen, man spricht von menschlichem Versagen beim Fahrer. Die wirklich Schuldigen, die Gesetzte und Vorschriften seit Jahren ignorieren, gehören mit auf die Anklagebank. Sie sollen die schrecklichen Bilder von zermalmten Körpern sehen, und den Angehörigen in die Augen sehen. Die Frau die den Mann verlor, die Kinder die keinen Vater mehr haben der mit ihnen in Ferien fährt oder zum Fußball geht.
Es ist ein Skandal wie hier Gesetze und Vorschriften insbesondere von den Maschinenherstellern und Importeuren ignoriert werden. Die Menschen bezahlen dies mit dem wertvollsten was sie haben, ihrer Gesundheit oder ihrem Leben.

Für interessierte Fachleute stehen unter:
www.gesunde-bauarbeit.de/ruecksichtslos.pdf
weitergehende Informationen zur Verfügung.

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