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Feinstaub in der Büroumgebung

16.07.200816:26 UhrIT, New Media & Software
Bild: Feinstaub in der Büroumgebung
Ansicht eines gebrauchten Filters
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(openPR) Die krebserzeugende Wirkung von in Toner befindlichen Nanopartikeln und Feinstaub wurde untersucht. Die Gefahr betrifft jeden der sich in der Umgebung von tonerbetriebenen Geräten befindet. Vor allem wenn man acht Stunden im Büro sitzt und diese Luft einatmen muss. Dieser Bericht wendet sich deshalb an Umweltbeauftragte in größeren Firmen aber auch an die Verantwortlichen in kleinen- und mittleren Betrieben.


Mittlerweile ist es unbestritten, dass aus Laserdruckern, Kopier- und Faxgeräten verschiedenste gesundheitsrelevante Emissionen in unsere Raumluft freigesetzt werden. Untersuchungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin haben die Gefahren belegt. Deshalb sollten die Ergebnisse nun auch rasch zu Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung dieser Emissionen führen.
Um sich mit dem Thema Fein- und Ultrafeinstaub aus Laserdruckern, Kopierern und Faxgeräten jedoch näher beschäftigen zu können, muss man die Inhalte und Ergebnisse der aktuellsten Studien kennen.
Die folgenden 2 Studien wurden in den letzten Monaten veröffentlicht und reflektieren den aktuellen Wissensstand zum Thema Emissionen aus Laserdruckern, Kopierer und Faxgeräten. Da alle Studien sehr detailliert und umfangreich sind werden die Kernaussagen hier stark gekürzt und zusammengefasst.
Pilotstudie für das BfR - Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin vom 11.01.2008 über die „Evaluierung möglicher Beziehungen zwischen Emissionen aus Büromaschinen, insbesondere aus Fotokopierern und Laserdruckern, und Gesundheitsbeeinträchtigungen bzw. Gesundheitsschäden bei exponierten Büroangestellten. Als Befund ist die beobachtete Staub- und Feinstaubbelastung der Büroraumluft hervorzuheben, die beim Betrieb von Laserdruckern oder Kopiergeräten häufig deutlich zunimmt und die schon unter quantitativen Aspekten als hygienisch, wenn nicht gar gesundheitlich bedenklich zu werten ist.
Darüber hinaus erscheinen unter Vorsorgeaspekten schon auf der Basis des derzeitigen Erkenntnisstandes präventive Maßnahmen zum Gesundheitsschutz (Expositionsminimierung) angezeigt.

Letzte Meldung des BfR – Bundesinstitut für Risikobewertung, Berlin vom 18.04.2008. BfR schließt gesundheitliche Beeinträchtigungen aus Büromaschinen nicht aus. Emissionen aus Laserdruckern, Kopierern und Multifunktionsgeräten könnten dazu beitragen, unspezifische Symptome wie Schleimhautbeschwerden, Bindehautreizungen, Reizungen des Atemtrakts und der Rachenschleimhaut hervorzurufen. Beim Drucken und Kopieren werden leicht-, mittel- und schwerflüchtiger Verbindungen sowie Staubpartikel emittiert.
Abschließend weist das BfR noch einmal auf die Empfehlungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zum Umgang mit Druckern, zur Anschaffung neuer und der nachträglichen Ausrüstung vorhandener Geräte sowie zu den Anforderungen an den Aufstellort hin.
Abschlussbericht der seit 1995 gelaufenen Kanzerogenitätsstudie, im Mai 2008 unter dem Forschungsprojekt F 2083 der BAuA Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Dortmund, Berlin, Dresden, über die „Untersuchung zur krebserzeugenden Wirkung von Nanopartikel und anderen Stäuben“
Alle 16 Stäube (GBS Stäube - alveolengängige granuläre biobeständige Stäube ohne bekannte signifikante spezifische Toxizität) erzeugten Lungentumore, dosisabhängig und viel häufiger als erwartet. Insgesamt erfüllt der gegenwärtige Kenntnisstand die Kriterien für eine Einstufung von GBS in die Kategorie 2 (in einer Skala von 1 bis 5, 1 ist z.B. Asbest) der krebserzeugenden Stoffe nach EU-Richtlinien.
Die Auswertung der 16 GBS-Typen* der 19- Stäube- Studie, darunter z. B. Titandioxid, Ruß, Dieselruß, Toner, Aluminiumverbindungen, Gesteins- und Kohlenstaub, hat gezeigt, dass die Stäube bei Ratten dosisabhängig zu statistisch signifikant erhöhten Lungentumorhäufigkeiten bis in den Bereich von 80 % führten. Unter Würdigung des Datenumfeldes, das in der Diskussion des vorliegenden Berichts ausführlich beschrieben ist, ergibt sich, dass sich derzeit kein Grenzwert für die Exposition gegenüber GBS am Arbeitsplatz ableiten lässt, bei dem der Öffentlichkeit wissenschaftlich zuverlässig das Fehlen eines GBS-bedingten Lungentumorrisikos zugesichert werden kann, sodass eine persönliche Unversehrtheit nicht gewährleistet ist.
Die Studien, befinden sich im Originaltext auf www.dexwet.com. Wenn man die Ergebnisse dieser Studien ernst nimmt, stellen sich zwangsläufig folgende Fragen:

1) Warum nehmen die politisch verantwortlichen dieses Thema nicht auf und fordern die Hersteller auf Produkte zu entwickeln die die exponierte Bevölkerung vor diesen Emissionen schützt.

2) Wann greifen die für Arbeitsschutz verantwortlichen Stellen sowie Arbeitsmediziner dieses Thema auf und verhindern gesundheitsrelevante Beeinflussungen der Bevölkerung durch Vorschreibung entsprechender Präventivmaßnahmen.

3) Warum wird die Öffentlichkeit nicht über die krebserregende Wirkung von polymeren Tonerstäuben informiert, was schon alleine zur Aufklärung von Servicetechnikern und Wartungspersonal etc. mehr als angebracht wäre.

Alle diese Fragen könnte man nach den aktuellen Ergebnissen beliebig ausweiten, doch wirklich wichtig sind jetzt Lösungen, um gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die signifikanten Emissionen aus Büromaschinen so rasch als möglich zu verhindern.

Eine mögliche Lösung ist der Dexwet Ultrafeinstaubfilter. Er leistet einen wesentlichen Beitrag zur Reduktion der Emissionsbelastung in Innenräumen verursacht durch Laserdrucker, Kopierer und Faxgeräte.
Angebracht an der Abluftöffnung der Geräte werden die Feinstaubemissionen der Geräte im Bereich kleiner als ca. 10 Mikrometer um ca. 90% reduziert. Außerdem rund 50 % Filterwirkung bei ultrafeinen Partikeln zwischen 10 und 470 Nanometer.

Das bundesweite IT-Service-Net ist der technische Ansprechpartner für Feinstaubprobleme. Der regionale Partner berät Anwender hinsichtlich des Filtertyps, reinigt den Drucker und bringt den Filter an.
Vor-Ort Hilfe findet man unter www.it-service-net.com und weitergehende Informationen auf der Homepage des Filterherstellers Dexwet.

ITSN/DEXWET

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