(openPR) Tierpark Neumünster reicht Auskunftsklage über Lizenzeinnahmen von Knut beim Landgericht Berlin ein
Neumünster / Berlin 09. Juli 2008 – Knut, einst knuddeliges Tierbaby, inzwischen Deutschlands beliebtester Zoobewohner und weltweit bekannter Eisbär, beschert seinem momentanen Aufenthaltsort, dem Berliner Zoo, viel Publikum, Bewunderung und nicht zuletzt Millionen. Doch wem gehört Knuts Einkommen? Das wird wohl vor Gericht entschieden werden müssen. Denn Knut gehört – und das ist unbestritten – dem Zoo Neumünster. Dr. Peter Drüwa, Zoodirektor in Neumünster, lässt keinen Zweifel daran, dass Knuts erzieltes Einkommen aus Lizenzverträgen dem Neumünsteraner Zoo zusteht.
„Wir als Zoo Neumünster wollen in Sachen Knut natürlich unsere Rechte wahren und hatten dem Berliner Zoo Gespräche angeboten, dort scheint man aber an einer gütlichen Einigung nicht interessiert zu sein “, so Dr. Peter Drüwa. Nachdem die vom Tierpark Neumünster angeregte Mediation in freundlicher Atmosphäre vom Zoologischen Garten Berlin nicht angenommen und auch keinerlei Auskünfte über die durch Knut erzielten Einnahmen erteilt wurden, zog man in Neumünster aus der totalen Verweigerungshaltung der Berliner Kollegen nun Konsequenzen. Die Zooleitung Neumünster hat gemeinsam mit ihrem Kuratorium und dem Beirat der Tiergartenvereinigung entschieden, vor dem Landgericht Berlin diese Woche eine Auskunftsklage einzureichen.
„Wir wollen Knut nicht aus seiner gewohnten Umgebung reißen. Unsere finanziellen Forderungen müssen wir aber geltend machen“, erläutert Tierfreund und –kenner Peter Drüwa und denkt dabei an den umschwärmten Eisbär: „Knut ist im Berliner Zoo bisher gut aufgehoben.“ Aber bei aller Rücksicht auf Knut und die Berliner: Für den Neumünsteraner Zoo steht viel auf dem Spiel. Die Tiergartenvereinigung, ein gemeinnütziger Verein, ist Träger des Tierparks und finanziert sich selbst. Der überschaubare Tiergarten in Schleswig-Holstein erhält keinerlei öffentliche Geldzuwendungen und wird von Eintrittspreisen, Mitgliederbeiträgen und Spenden getragen. Entsprechend klein ist der Etat. Das von Knut erwirtschaftete Geld könnte der Zoo Neumünster für dringend nötige Renovierungsarbeiten gut gebrauchen.
Zum Vergleich der beiden Zoo-Dimensionen: Der Tierpark Neumünster kann jährlich etwa 200.000 Besucher zählen, in den Berliner Zoo sind 2007 3,2 Millionen Tierfreunde gekommen. Knut hat dazu sicher einen guten Teil beigetragen. Denn während in der Zeit vor Knut der Zoo nur mit Landeszuschüssen in Millionenhöhe jährlich ein ausgeglichenes Ergebnis erzielen konnte, wurde für 2007 ein Bilanzgewinn von 6,8 Millionen Euro ausgewiesen. Dies belegt eindrucksvoll Knuts enorm hohen Marktwert. Und es ist übrigens unwahrscheinlich anzunehmen, dass Knut etwas dagegen hätte, wenn der Heimatzoo seines Vaters von seinem Erfolgshonorar doch noch abbekommen würde.
Warum gehört Knut dem Zoo Neumünster?
Knuts Vater Lars ist kein Berliner, sondern ein Neumünsteraner Bär. Er wurde, was in der Welt der zoologischen Gärten üblich ist, vom Neumünsteraner Tierpark zu Zuchtzwecken an den Berliner Zoo ausgeliehen. Das Ergebnis der „Liaison“ zwischen der Berliner Bärin Tosca und Lars war Knut. Dieser erblickte am 5. Dezember 2006 das Licht. „Dass der Zoo Neumünster Eigentümer von Knut ist, dies hat auch der Berliner Zoo bereits bestätigt,“ erklärt Zoo-Chef Dr. Peter Drüwa. „Mit dem Berliner Zoo wurde vertraglich geregelt, dass der erste und überlebende Eisbären-Nachwuchs von Lars - nämlich Knut - dem Zoo des väterlichen Eisbären gehört.“