(openPR) Gliedertaxe ist entscheidendes Kriterium bei Unfallversicherungen.
17. Juni 2008 – Fußballspieler lassen ihre Beine versichern, Rockstars die Gitarristenfinger und Schauspieler die Brusthaare. Was sich zunächst ungewöhnlich anhört, hat einen guten Grund. Denn die Ausübung des Talents ist eng mit ihrem Körper verbunden. Nimmt dieser Schaden, droht ein finanzieller Ausfall. Doch nicht nur für berühmte Persönlichkeiten ist der Körper das höchste Gut, auch für jeden Normalbürger bedeuten körperliche Einschränkungen eine existenzielle Bedrohung. Unverzichtbar ist daher eine private Unfallversicherung. Bei Unfallversicherungen wird über die sogenannte Gliedertaxe festgelegt, welche Funktionsunfähigkeiten von Beinen, Armen, Augen und Ohren wie hoch abgesichert sind. Die auf den Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) basierende Gliedertaxe bestimmt somit den Leistungsumfang im Versicherungsfall. Kommt es beispielsweise durch einen Sportunfall zum Verlust der Sehkraft auf einem Auge, wird ein Invaliditätsgrad von 50 Prozent nach den aktuellen AUBs eingestuft. Während die AUBs allgemeingültig sind, können Versicherungsgesellschaften in besonderen Vertragsbedingungen oder über eine Klausel Abweichungen festlegen. „Die Zurich Gruppe bietet zum Beispiel die Möglichkeit, von einer gegenüber den allgemeinen AUBs verbesserten Gliedertaxe zu profitieren und bietet dem Versicherten somit höhere Leistungen“, erläutert Jens Lison, Vorstandsmitglied der Zurich Gruppe Deutschland. So wird bei der verbesserten Gliedertaxe der Sehverlust auf einem Auge mit einem Invaliditätsgrad von 60 Prozent festgesetzt. Zusammen mit einer abgeschlossenen Versicherungssumme in Höhe von beispielsweise 100.000 Euro mit einer Progression von 300 Prozent bedeutet dies eine Zahlung an den Versicherungsnehmer von 140.000 Euro. Die monatliche Versicherungsprämie liegt in diesem Fall bei einem Erwachsenen mit nicht körperlicher beruflicher Tätigkeit bei 21,77 Euro. Die Progression sorgt ab bestimmten Invaliditätsstufen für eine überproportional steigende Versicherungsleistung.
Risiko von Freizeitunfällen absichern
Wer Hobbyfußballer ist, gerne auf Rockkonzerte geht oder in einer Laienschauspielgruppe mitmacht, sollte eine private Unfallversicherung abschließen, denn die gesetzliche Unfallversicherung greift nicht bei Unfällen in der Freizeit oder im Haushalt. „Das Risiko im Privaten zu verunglücken, besteht für jeden. Eine Unfallversicherung kann aber aus einem Unfall resultierende finanzielle Gefahren minimieren“ so Jens Lison. So können etwa notwendige Investitionen wie Umbauten am Haus oder Auto darüber finanziert werden.
Die Zurich Gruppe Deutschland gehört zur weltweit tätigen Zurich Financial Services Group. Mit Beitragseinnahmen (2007) von rund 6 Milliarden EUR, Kapitalanlagen von mehr als 39 Milliarden EUR und über 6.300 Mitarbeitern zählt Zurich zu den führenden Versicherungen in Deutschland. Sie bietet innovative und erstklassige Lösungen zu Versicherungen, Vorsorge und Risikomanagement aus einer Hand. Individuelle Kundenorientierung und hohe Beratungsqualität stehen dabei an erster Stelle.











