(openPR) Nach umfangreichen Bemühungen eines renommierten Düsseldorfer Rechtsanwalts hat sich die Staatsanwaltschaft Bückeburg dazu entschieden, den Anfang April 2008 beschlagnahmten Künstlerstempel "Tom Sack" nebst diversen weiteren Gegenständen wieder an den Künstler herauszugeben. - Gegen Thomas "Tom" Sack läuft zur Zeit ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs und der Urkundenfälschung. Man wirft dem 26-jährigen Künstler u.a. vor, im großen Stil Kunstwerke gefälscht und in Umlauf gebracht zu haben. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens kam es Anfang April 2008 zu einer Hausdurchsuchung, bei welcher zahlreiche Kunstwerke sowie auch der Künstlerstempel beschlagnahmt wurden.
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Thomas Sack, Jahrgang 1982, studierte nach Abitur und Marine-Wehrdienst einige Semester Jura in Konstanz am Bodensee, bis er sich vor wenigen Jahren in Berlin als Galerist und freischaffender Künstler selbständig machte. Seit 2006 befindet sich sein Atelier in einem historischen Anwesen unterhalb der berühmten Schaumburg bei Hannover.
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Die Staatsanwaltschaft Bückeburg (Niedersachsen) hat eine umfangreiche Anklage gegen den Künstler und ehemaligen Kunsthändler Tom Sack erhoben. Es geht um die Vorwürfe des schweren gewerbsmäßigen Betruges und der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung. Es sind mehr als 200 Einzeltaten angeklagt.
Gegen Tom Sack wurde von 2004 bis 2009 unter anderem wegen des Verdachts der Kunstfälscherei ermittelt. Man warf ihm zunächst vor, im großen Stil Werke berühmter Maler wie Max Liebermann, Ernst-Ludwig Kirchner oder auch Gustav Klimt gefälscht von Berlin au…
Das Amtsgericht Rinteln hat den Künstler Tom Sack am 31. März nach mehrstündiger Hauptverhandlung vom Vorwurf des zweifachen Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz freigesprochen.
Tom Sack hatte letztes Jahr den gegen ihn wegen des Verdachts der Kunstfälscherei ermittelnden Staatsanwalt auf Leinwand gemalt und das Gemälde im Internet zum Kauf angeboten, um somit "kunstgerecht" das Vorgehen der Justiz gegen ihn zu kritisieren. Hierin sah der portraitierte Staatsanwalt sein "Recht am eigenen Bild" verletzt und stellte Strafantrag gegen den Kün…
Am Nachmittag des 05. April stürmten Beamten der Polizei Rinteln (Niedersachsen) auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Bückeburg - wegen "Gefahr im Verzug" ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss - das Haus der Künstlerin Cara Gano (die mit bürgerlichem Namen Isabell Strauß heißt) und des Künstlers und Galeristen Thomas "Tom" Sack. Der Vorwurf lautet …
Die Staatsanwaltschaft Bückeburg (Niedersachsen) hat eine umfangreiche Anklage gegen den Künstler und ehemaligen Kunsthändler Tom Sack erhoben. Es geht um die Vorwürfe des schweren gewerbsmäßigen Betruges und der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung. Es sind mehr als 200 Einzeltaten angeklagt.
Gegen Tom Sack wurde von 2004 bis 2009 unter anderem wegen des …
Nachdem die I. Große Strafkammer des Landgerichts Bückeburg eine Beschwerde des Künstlers gegen die im Oktober erfolgte Beschlagnahme seines Staatsanwaltsportraits verworfen hat, legte Tom Sack heute Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe ein.
Der gemalte Staatsanwalt machte kurz nach Veröffentlichung des Kunstwerks sein Recht am eigenen Bild geltend, woraufhin …
… spielte für die Verurteilung auch keine Rolle. „Wir unterstellen Ihnen einfach, dass Sie von der Unechtheit gewusst haben“, hieß es in der mündlichen Urteilsbegründung.Staatsanwaltschaft und Verteidigung haben gegen das Urteil Berufung eingelegt, über die nun verhandelt wird. Oberstaatsanwalt Uwe Liedtke hat bereits angekündigt, dass man eine unbedingte …
… die gegen ihn erhobenen Vorwürfe zur Wehr setzen wollen. In mehreren Tageszeitungen wurde nämlich berichtet, dass dem Angeklagten laut Auskunft eines Pressesprechers der Staatsanwaltschaft vorgeworfen werde, "in 201 Fällen falsche Signaturen berühmter Maler unter von ihm selbst gefertigte Ölgemälde gesetzt und diese dann verkauft zu haben." Tatsächlich …
… des Künstlers keinerlei Schmähkritik zu erkennen.
Obwohl die in der Hauptverhandlung behandelten Vorwürfe aus strafrechtlicher Sicht wohl eher von geringer Bedeutung sind, war die Staatsanwaltschaft mit dem Urteil sichtlich unzufrieden und kündigte Rechtsmittel an, um in der nächsten Instanz dennoch eine Betrafung des Künstlers sowie die Vernichtung …
… zu dokumentieren. Unverzichtbar sind daher auch die getreuen Abbildungen der entsprechenden Unterlagen.“ – So steht es auf Tom Sacks Internetseite.
Die zuständige Staatsanwaltschaft im niedersächsischen Bückeburg sieht durch die Veröffentlichungen jeweils den Straftatbestand des § 353d Nr. 3 StGB erfüllt, welcher „Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen“ …
… Malern wie Ernst-Ludwig Kirchner (1880-1938), Paul Cézanne (1839-1906) oder Carl Spitzweg (1808-1885) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten jeweils Berufung gegen das Urteil eingelegt.
Tom Sack, der mittlerweile 29 Jahre alt ist und neben seiner künstlerischen Tätigkeit im …
… Preis vermeiden. Dagegen hat der Betroffene jetzt Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben.
Nach mehreren Hausdurchsuchungen und der Beschlagnahme unzähliger Kunstgegenstände hatte die Staatsanwaltschaft Bückeburg ursprünglich einen der umfangreichsten Kunstfälscherprozesse aller Zeiten geplant und dem zeitgenössische Maler Tom Sack (28), der früher in …
… Rinteln zunächst freigesprochen. Beamte hätten keinen Anspruch darauf, ihren Dienst völlig anonym und unerkannt zu verrichten, so die Begründung des Richters. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein, woraufhin das Landgericht Bückeburg den Freispruch etwa ein Jahr später wieder aufhob und eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen verhing. Nachdem das …
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