(openPR) Im Bereich des Autohandels zieht der Betrugsfall der EU-Car Zentrale GmbH in Tettnang weitere Kreise. Ein offenbar eng mit der EU-Car Zentrale GmbH verbundenes Unternehmen, die BHT Automobile GmbH in Singen, hat zwischenzeitlich ebenfalls Insolvenz angemeldet.
Nach unseren bisherigen Erkenntnissen hat die BHT Automobile GmbH so genannte Mietkaufverträge mit Autokäufern abgeschlossen. Wie auch die EU-Car Zentrale GmbH war die BHT GmbH in vielen Fällen nicht Eigentümerin der Fahrzeuge oder konnte ihrer Lieferverpflichtung nicht nachkommen.
Vorläufiger Insolvenzverwalter ist die Rechtsanwaltskanzlei Weckerle und Doubleday in Konstanz. Eine Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist in den nächsten Tagen zu erwarten. Wie wir feststellen mussten, wurden viele Opfer der BHT GmbH bis zur Lieferung der bestellten Fahrzeuge mit Ersatzfahrzeugen ausgestattet, die vermutlich im Eigentum der EU-Car Zentrale GmbH standen. Diese Fahrzeuge werden nun vom Insolvenzverwalter der ECZ GmbH herausverlangt.
Noch im März diesen Jahres wurden die Kunden der BHT Automobile GmbH vom Geschäftsführer Giuliano Tamburro darüber informiert, dass alle Verträge, welche mit Kunden geschlossen worden seien, mit Wirkung zum 01.03.2008 auf die EU-Car Zentrale GmbH übergingen. Ein solcher Vertragsübergang ist unseres Erachtens unwirksam, weil die Zustimmung der Mietkäufer hierzu gefehlt hat.
Geschädigten der BHT GmbH wird dringend geraten, sich anwaltlich beraten zu lassen.
Für weitere Informationen können sich Geschädigte der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft ECZ GmbH (EU-Car Zentrale) anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a,
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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Dieser Text gibt den Beitrag vom 09.06.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
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Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
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