openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Probleme beim Affiliate-Marketing - Wenn Werbung ungewollt auf Erotikseiten erscheint

(openPR) Häufiger als es manchem Unternehmen lieb ist, tauchen Online-Anzeigen von bekannten Marken auf Internetseiten mit zweifelhaften Inhalten auf, etwa auf Internetseiten, die zugleich den illegalen Download von urheberrechtsgeschützen Dateien anbieten oder sich dem Geschäft mit der nackten Haut widmen. Häufig wissen die werbenden Unternehmen gar nicht, wo ihre Werbung auftaucht und Werbeanzeigen auf Internetseiten mit zweifelhaften Inhalten sind meist auch gar nicht gewollt. Für die betroffenen Unternehmen können sich in solchen Fällen durchaus kostenträchtige Haftungsfragen stellen. In allen Fällen geht es um Partnerprogramme im Internet, die mit einem englischen Begriff unterlegt, auch als „Affiliate-Marketing“ bezeichnet werden.

Was bedeutet „Affiliate-Marketing“?

Hinter diesem Begriff verbirgt sich eine vergleichsweise junge Form der Werbung. Das Grundprinzip besteht darin, dass nicht das werbende Unternehmen die Anzeigen im Internet schaltet, die statt dessen an Werbepartner ausgelagert wird, die wiederrum nicht selten weitere Agenturen beauftragen. Dadurch werden Werbeprovisionen auf mehreren Ebenen verteilt. Während das Ausgangsunternehmen lediglich Budget, Ziele und generelle Regeln festlegt, planen die Agenturen die Details und suchen die entsprechenden Partnerprogramme. Als Vermarkter kommen weitere Unternehmen in Betracht, die die angefallenen Provisionen wiederum mit den Betreibern der Internetseiten teilen. Die Folge ist, dass das werbende Unternehmen faktisch kaum noch kontrollieren kann, wo die Anzeigen landen. Dadurch können Anzeigen manchmal ohne Wissen und gegen den Willen der beworbenen Firmen auf Internetseiten mit zweifelhaften Inhalten landen. Problematisch wird es immer dann, wenn sich die beteiligten Werbepartner, in Ihrem Drang nach Provisionseinnahmen, bewusst nicht an die geltenden Rechtsregeln halten.

Wenn die Werbung dort landet, wo sie nicht hin soll

Über dieses Problem berichtete zuletzt SPIEGEL ONLINE am 20.05.2008. Demnach tauchten Werbeanzeigen der Unternehmen Jamba! GmbH, Karstadt Warenhaus GmbH, Napster Luxemburg SARL, SportScheck AG, Hapag-Lloyd Express GmbH (Marke TUIfly) und getmobile AG in zwielichten Quellen im Internet auf oder zumindest da, wo sie vom werbenden Unternehmen sicherlich nicht erwünscht waren. Dadurch gerät der Ruf eines Unternehmens in Misskredit; etwa wenn die Werbeslogans auf den Internetseiten direkt neben dem Angebot zum illegalen Download von urheberrechtsgeschützten Filmwerken mit jugendgefährdenden Inhalten aufzufinden sind.

Im Einzelfall werden auch Markenrechte Dritter verletzt. Möchte nun der Verletzte das werbende Unternehmen auf Unterlassung in Anspruch nehmen, stellt sich die Rechtsfrage, ob die Grundsätze der Störerhaftung auf das werbende Unternehmen, angewendet werden können, auch wenn dieses Unternehmen im Einzelfall nicht wusste, wo die Werbung im Internet alles erscheint.

Wie ist die Rechtslage?

Um das Ergebnis vorweg zu nehmen: die teilweise kolportierte Meinung, das werbende Unternehmen hafte faktisch immer, ist in dieser Einseitigkeit falsch. Eine qualifizierte Rechtsberatung wird statt dessen den konkreten Einzelfall betrachten und diesen mit der obergerichtlichen Rechtsprechung abgleichen. Selbst wenn das werbende Unternehmen haftet, sollte immer mitgeprüft werden, ob sich der eingetretene Schaden im Einzelfall weiterreichen lässt; etwa an den „Affiliate“, wenn dieser den Schaden zu verantworten hat.

Das die Frage der Haftung des werbenden Unternehmens von den Gerichten keineswegs einheitlich beantwortet wird, zeigt schon ein kurzer Blick in die Rechtsprechung:

Das Landgericht Frankfurt am Main entschied per Urteil vom 15.12.2005, dass der Teilnehmer eines Affiliate-Programmes nicht für die von seinem Werbepartnern begangene Markenverletzungen verantwortlich ist und auch als Störer nicht hafte, solange er keine Kenntnis von den Markenverletzungen habe. Dabei bestehe auch keine besondere Prüfpflicht, weil es im Rahmen des Affiliate-Marketing technisch nicht möglich und wirtschaftlich nicht zumutbar sei, ohne konkrete Anhaltspunkte Handlungen der Werbepartner vorab zu kontrollieren und jede von diesen betriebene Internetseite auf mögliche Verletzungen von Markenrechten zu untersuchen (Az. 2-3 O 537/04, MMR 2006, 247). Dagegen hatte das Landgericht Köln in einem anderen Fall die Ansicht vertreten, das beworbene Unternehmen würde seine Werbung im Rahmen eines Partnerprogramms an den „Affiliate“ delegieren. Deshalb hafte das Unternehmen für die Werbung auch umfänglich (Urt. v. 06.10.2005, CR 2006, 66). Dieser Rechtsansicht schloss sich auch das Landgericht Berlin an (Urt. v. 16.08.2005, MMR 2006, 119; Urt. v. 08.02.2006, Az. 15 O 710/05), während das Landgericht Hamburg den Unterlassungsanspruch gegen den Beworbenen bei Schaltung der Anzeige auf einer Internetdomain mit markenrechtsverletzenden Inhalten ebenso ablehnte (Urt. v. 03.08.2005, CR 2006, 130), wie das Amtsgericht Pforzheim in einem weiteren Fall (Urt. v. 20.12.2005, 1 C 284/03).

Dagegen verbot das Landgericht München I erst Anfang Mai 2008 einem mit Anzeigenschaltungen beworbenen Unternehmen, zukünftig Werbeschaltungen auf Internet-Seiten vornehmen zu lassen, solange diese zugleich jugendgefährdende Filme aufweisen, die nicht gegen den Zugang Minderjähriger abgesichert sind (Az. 1 HK O 7351/08). Das Landgericht Frankfurt am Main hatte Anfang 2008 einen Fall zu entscheiden, bei dem die Haftung ebenfalls bejaht wurde. Demzufolge hafte ein Unternehmen, dass Werbung auf einer Internet-Plattform schaltet, auf der überwiegend urheberrechtswidrige und Jugendgefährdende Werke zum Download angeboten würden. Konkret hatte der Videothekenverband argumentiert, dass werbende Unternehmen sei als Mitstörer anzusehen, obwohl das Unternehmen nicht der Betreiber der Internetseite war. Ob sich diese Rechtsauffassung durchsetzen wird, ist gegenwärtig noch offen.

Die Annahme einer Störerhaftung geht in vielen Fällen sicherlich zu weit, da Unternehmen dann für ein Werbeumfeld haftbar gemacht werden, dass sie nicht kontrollieren können. Um sich aber abzusichern, ist es wichtig, dass das Unternehmen seinen Vertragspartnern vertraglich exakt definierte Vorgaben hinsichtlich der Einbindung der Werbung, aber auch zur Provisionsweitergabe macht. Eine (durchgängige) Kontrolle aller Affiliates in Bezug auf alle „theoretisch“ möglichen Rechtsverletzungen ist jedoch kaum zumutbar und auch technisch nicht sinnvoll. Zugleich aber bildet die Einschaltung von Affiliates natürlich keinen Freibrief zur Rechtsverletzung.

__

Ulrich Schulte am Hülse, Rechtsanwalt

Der Verfasser ist für den Inhalt verantwortlich.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 215557
 190

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Probleme beim Affiliate-Marketing - Wenn Werbung ungewollt auf Erotikseiten erscheint“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Rechtsanwalt Ulrich Schulte am Hülse

Prozesserfolg - Inkassofirma muss widerrufen - Negativeintrag im Datenbestand der SCHUFA Holding AG unzulässig
Prozesserfolg - Inkassofirma muss widerrufen - Negativeintrag im Datenbestand der SCHUFA Holding AG unzulässig
„Aus einer Mücke soll man keinen Elefanten machen“, so lautet eine bekannte Redewendung, die uns bereits von dem antiken Satiriker Lukian aus dem 2. Jhd. n. Chr. überliefert ist. Dieser Weisheit ist ein Inkasso-Institut nicht gefolgt, welches eine Forderung von wenigen hundert Euro durchsetzen wollte und zur schnelleren Erreichung dieses Zieles einen sog. Negativeintrag in den Datenbestand der SCHUFA Holding AG aufnehmen ließ. Die eigentliche Forderung, die das Inkasso-Institut glaubte einziehen zu dürfen, war hochstreitig. Ein Rechtsstreit w…
Musterklage wegen Datenschutzverletzung erhoben
Musterklage wegen Datenschutzverletzung erhoben
Ein Gläubiger der die Zwangsvollstreckung einmal erfolglos betrieben hat, ist oftmals daran interessiert, dass der Schuldner die „Eidesstattliche Versicherung“ abgibt. Auf diese Weise gelangt der Gläubiger an Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners. Die Versicherung an Eides statt ist im deutschen Recht eine besondere Beteuerung, durch die derjenige, der Versichernde, bekräftigt, dass eine bestimmte Erklärung der Wahrheit entspricht. In der Zwangsvollstreckung bekräftigt der Schuldner deshalb, dass die Angaben über seine V…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Zwei neue Zertifizierungen für LöwenstarkBild: Zwei neue Zertifizierungen für Löwenstark
Zwei neue Zertifizierungen für Löwenstark
… Handlungsempfehlungen. Die Analysefähigkeit zum Wohle der Kunden gewinnt hierdurch weiter an Qualität. Löwenstark ist technisch schon seit Langem exzellent aufgestellt, aber mit OnPage.org können diagnostizierte Probleme jetzt noch schneller erkannt und beseitigt werden. Kunden profitieren somit von einer höheren Sichtbarkeit im Web und somit von mehr Traffic in Form von …
Bild: Webhoster Bitpalast gewinnt Neukunden mit Affiliate-MarketingBild: Webhoster Bitpalast gewinnt Neukunden mit Affiliate-Marketing
Webhoster Bitpalast gewinnt Neukunden mit Affiliate-Marketing
… Links zur Verfügung, die per Copy & Paste in die Websites der Affiliates eingebaut oder über soziale Medien verbreitet werden können. Folgt aus einem Klick auf die Werbung ein Verkauf, erhält der Affiliate Geld. Technisch ist das so ausgereift, dass es auch dann funktioniert, wenn zwischen Klick und Kauf ein ganzes Jahr verstreicht. Der Legende nach …
Bild: Produkte machen die Affiliate-Marketing-Welt rund: Wie wählt man die zu fördernden Produkte aus?Bild: Produkte machen die Affiliate-Marketing-Welt rund: Wie wählt man die zu fördernden Produkte aus?
Produkte machen die Affiliate-Marketing-Welt rund: Wie wählt man die zu fördernden Produkte aus?
Affiliate-Marketing ist zu einer relativ einfachen und bequemen Möglichkeit geworden, Geld zu verdienen und zieht daher eine ganze Reihe von Anhängern an. Für diejenigen, die neu im Geschäft sind, gibt es eine Menge zu lernen, bevor sie die größeren Früchte des Affiliate-Marketings ernten können. Tatsächlich gibt es so viel zu lernen, dass es ziemlich …
Projecter veröffentlicht kostenloses Affiliate Marketing eBook
Projecter veröffentlicht kostenloses Affiliate Marketing eBook
… werden häufig Beschwerden über die Intransparenz im Affiliate Marketing und die schwierige Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Parteien angebracht. Viele dieser Probleme beruhen auf Verständnisschwierigkeiten des Kanals Affiliate Marketing oder simplen Missverständnissen in der Kommunikation. Wie kann die Verständigung zwischen Affiliates, Merchants, …
Bild: Das Schweizer Affiliate-Netzwerk werbebooster.ch meldet erfolgreiches SemesterBild: Das Schweizer Affiliate-Netzwerk werbebooster.ch meldet erfolgreiches Semester
Das Schweizer Affiliate-Netzwerk werbebooster.ch meldet erfolgreiches Semester
… die vornehmlich deutschen Partnerprogramme behaupten. Dank kontinuierlichem Ausbau und stetiger Qualitätskontrolle nutzen mittlerweile bereits über 100 Schweizer Firmen die Internet-Werbung auf Affiliate-Basis. Die Top-Werber sind die Krankenkassen Helsana und Groupe Mutuel, gefolgt vom Blumenhandel Fleurop, des Geschenk-Shops Geschenkidee und der Firmen-Suchmaschine …
Bild: belboon vom 18. – 19. Mai auf der a4uexpo in MünchenBild: belboon vom 18. – 19. Mai auf der a4uexpo in München
belboon vom 18. – 19. Mai auf der a4uexpo in München
… gegenüber Wettbewerbern vor allem durch das Angebot von Affiliate Marketinglösungen im mobilen Internet ab. Als weltweit einziges Affiliate Netzwerk bietet belboon ihren Kunden diese zukunftsorientierte Form der digitalen Werbung an. Informationen zum Unternehmen: www.belboon.de Download der Mitteilung unter: www.belboon.de/press_messages_aktuell.de.html
affilimatch erhält Auszeichnung für Innovation und zwei neue Features
affilimatch erhält Auszeichnung für Innovation und zwei neue Features
affilimatch, die von affilinet entwickelte Lösung für content-sensitive Werbung im Affiliate-Marketing, überzeugte beim Innovationspreis der Initiative Mittelstand und bietet ab sofort zusätzliche Funktionen für Publisher Ebersberg, 26. April 2007 – affilinet, die Nr. 1 unter den deutschen Affiliate-Netzwerken mit über 1.500 Programmangeboten, wurde …
Bild: AffiliatePlanet.de - Neues öffentliches Affiliate Netzwerk gestartetBild: AffiliatePlanet.de - Neues öffentliches Affiliate Netzwerk gestartet
AffiliatePlanet.de - Neues öffentliches Affiliate Netzwerk gestartet
… besten Voraussetzungen ein eigenes Partnerprogramm zu starten und verzichtet dabei komplett auf die üblichen 30% Netzwerkfee. So können Onlineshops wirklich zu 100% performancebasiert Werbung betreiben und sind durch die Abschaffung der Netzwerkkosten sogar im Vergleich zu größeren Mitbewerbern interessante Partner für Publisher. „2013 habe ich etwa 300 …
Bild: Nie wieder mit Affiliate-Marketing scheitern!Bild: Nie wieder mit Affiliate-Marketing scheitern!
Nie wieder mit Affiliate-Marketing scheitern!
Nie wieder mit Affiliate-Marketing scheitern!VonIngolf FegerBeim Affiliate-Marketing bewerben Affiliates (im englischen übersetzt auch Partner) auf ihren Websites die Produkte und Dienstleistungen fremder Unternehmen und bekommen dafür eine Provision. Affiliate-Marketing ist eine Methode, mit dem sich Performance-Marketing, also datengestütztes Marketing, …
Bild: Rechtliche Probleme beim Online-Marketing vermeiden – ein umfassendes Handbuch von mitpBild: Rechtliche Probleme beim Online-Marketing vermeiden – ein umfassendes Handbuch von mitp
Rechtliche Probleme beim Online-Marketing vermeiden – ein umfassendes Handbuch von mitp
… rechtliche Tücken, die häufig von Nicht-Juristen kaum voraussehbar sind. Rechtliche Fehler bei Werbung auf anderen Websites, E-Mail- oder Suchmaschinen-Werbung, Social Media und Affiliate-Marketing werden sowohl von Marketing-Profis als auch von unerfahrenen Bloggern gemacht. In dem umfassenden Handbuch „Online-Marketing und Recht“ von mitp werden daher …
Sie lesen gerade: Probleme beim Affiliate-Marketing - Wenn Werbung ungewollt auf Erotikseiten erscheint