(openPR) Kommt es zum Verkehrsunfall mit Totalschaden, ist oftmals ein Streitpunkt zwischen Geschädigtem, gegnerischer Versicherung und Gutachter gegeben, wenn es um den Restwert des Unfallfahrzeugs geht.
Anders als beim normalen Unfallschaden werden beim Totalschaden nicht die Reparaturkosten zwecks Ausgleich ermittelt, sondern die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und dem Restwert.
Beim Wiederbeschaffungswert unterscheidet man zwischen dem:
Wiederbeschaffungsneuwert: Der Wiederbeschaffungsneuwert stellt die Größe dar, die aufzubringen wäre, um den Gegenstand derzeit neu zu kaufen. Um diesen Wert mit dem eines bereits gebrauchten Gegenstands vergleichbar zu machen, muss er fortgeführt werden. Wurde der gebrauchte Gegenstand bereits zur Hälfte abgeschrieben, so schreibt man den Wiederbeschaffungsneuwert ebenfalls zur Hälfte ab und vergleicht nun die beiden Werte.
Der Wiederbeschaffungszeitwert ist ein Wert eines möglichst gut vergleichbaren Gegenstands, der gebraucht verkauft wird/wurde. Er ist direkt mit dem Wertansatz des gebrauchten Gegenstands vergleichbar.
Der Restwert ist der relative Wert, welcher durch den Verkauf des beschädigten Pkw auf dem allgemeinen Markt erzielt werden könnte. Höhere Ankaufpreise spezieller Restwertaufkäufer muss der Geschädigte in aller Regel nicht berücksichtigen.
Wiederbeschaffungs- und Restwert werden durch einen vom Geschädigten beauftragten Sachverständigen im Zuge einer Gutachten-Erstellung ermittelt.
Versicherungen haben bei der Ermittlung des Restwertes natürlich ein verstärktes Interesse daran, dass ein möglichst hoher Restwert festgestellt wird, damit sich ein geringer Betrag als Zahlungsverpflichtung an den Geschädigten ergibt.
Durch die verschiedenen Interesen entstehen bei der Restwertkalkulation immer öfter Diskusionen zwischen dem Geschädigten, der Versicherung und dem Sachverständigen darüber, ob der Sachverständige den Restwert korrekt ermittelt hat.
Versicherer ziehen bei entsprechenden Diskusionen sehr oft Automärkte im Internet hinzu, da online höhere Restwerte erzielt werden können. Versicherer gehen oftmals sogar soweit, dass in der Folge der eigens durchgeführten Recherche, dem Geschädigten nur der Betrag ausgezahlt wird, der aus der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und dem durch die Versicherung ermittelten Restwert entspricht.
Seitens des Geschädigten muss dieses Vorgehen jedoch keineswegs hingenommen werden. Laut Urteil des BGH Akteneichen VI ZR 119/04 ist der Geschädigte grundsätzlich nicht verpflichtet einen Sondermarkt für Restwertkäufer in Anspruch zu nehmen.
Die durch Onlinebörsen auf den ersten
Blick positiven Verkaufspreise sind in der Regel nur mit unzumutbaren Verkaufsbemühungen zu erzielen. Zusätzlich ist es dem Geschädigten nicht zuzumuten, sich technische Mittel (z.B. Digital Kamera) zulegen zu müssen um entsprechende Plattformen zu nutzen.
Für den Gutachter ergibt sich daraus, dass auch er entsprechende Internetangebote nicht berücksichtigen muss, da er den Fahrzeugwert aus der Sicht des Geschädigten ermitteln soll.
Bei Diskusionen mit der gegnerischen Versicherung ist der Geschädigte in der Lage, auf Basis der durch den Gutachter ermittelten Restwertsumme abzurechnen und die von Versicherungen benannten Werte zu ignorieren.
Sollten Sie Hilfe und Unterstützung bei der Regulierung eines Unfallschadens haben, steht Ihnen das Team der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft mbH in Hilden zur Verfügung.
Unsere bundesweit arbeitenden Sachverständigen, Datenschutzbeauftragten und Energieberater stehen Ihnen im Bedarfsfall zur Seite. Zur Zeit betreut die DESAG bereits über 3.800 Gutachter in den verschiedensten Fachbereichen.
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Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH, Sitz Hilden,
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Geschäftsführer: Norbert Schrey
Über das Unternehmen
Die DESAG - Deutsche Sachverständigen Gesellschaft übernimmt vielseitige Aufgabengebiete im Sachverständigen und Gutachterwesen.
Zu den zentralen Aufgaben zählt die Betreuung und Unterstützung der angeschlossenen Mitglieder und Gutachter. Die DESAG hilft Ihren Mitgliedern bei allen Fachfragen des Gutachterwesens.
Durch die angehörigen Fachexperten und Rechtsanwälte kann die DESAG sehr schnell und flexibel auf Anfragen und Probleme reagieren.
Wir betreuen unsere Mitglieder z.B. bei der Auswertung und Bewertung von Schadensgutachten, Wertgutachten, Versicherungsgutachten, Gerichtsgutachten und Privatgutachten. Als Besonderheit vermittelt die DESAG Auftragsanfragen für die Gutachtenerstellung von Privat- und Wirtschaftskunden direkt an Ihre Mitglieder.
Seitens der DESAG Deutschen Sachverständigen Gesellschaft werden Gutachter aller Fachbereiche betreut.
Wir unterteilen unsere Sachverständigengruppen in sechs Hauptbereiche:
1. Sachverständige für Schäden an Gebäuden (Bau-Sachverständige)
2. Sachverständige für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken
3. Kfz-Sachverständige für Schäden an Kraftfahrzeugen und Wertermittlung
4. Sachverständige für Haustechnik/ Versorgungstechnik
5. EDV-Sachverständige für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch-administrativen Bereich
6. Sachverständige für Datenschutz und IT - Sicherheit/ Datenschutzbeauftragte
7. Spezial Sachverständige (Gutachter anderer Fachbereiche z.B. Brandschutzsachverständige, Explosionsschutz, Tankschutzgutachter, Umweltgutachter, Chemie, Biologie, Physik, etc.)
Die hohe Flexibilität und Leistungsorientierung der DESAG Deutschen Sachverständigen Gesellschaft spiegelt sich insbesondere in der Firmenstruktur wieder.
Da die DESAG nicht als Verband tätig ist, und somit die entscheidenden Betreuungspositionen nicht mit ehrenamtlichen Verbandsmitgliedern oder freiwilligen Helfern besetzt sind, sondern ausschließlich von Angestellten bzw. der Geschäftsführung übernommen werden, erhalten Mitglieder schnellen und unkomplizierten Kontakt für eine individuelle Hilfestellung.
Die leitenden Betreuungsorgane der Organisation bestehen aus Gutachtern der verschiedensten Fachgebiete und können somit eine direkte Hilfestellung garantieren.
Sicherheit und Vertrauen
Alle der DESAG angeschlossenen Gutachter und Sachverständige kommen aus der Praxis Ihres jeweiligen Gewerbes und sind durch langjährige Erfahrung und spezialisierte Weiterbildung auf ihrem Gebiet hochqualifiziert.
Aufgrund der strengen Aufnahmekriterien und den hohen Anforderungen durch die Sachverständigenverordnung der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft bilden wir ein erstklassiges und bundesweites Sachverständigen-Netzwerk.
Zugang zu diesem Netzwerk finden Gutachter und Sachverständige, die durch Ihre Kompetenz und Unparteilichkeit überzeugen können.
Unterstützt werden wir in der Umsetzung unserer Qualitätsansprüche durch einen starken Sachverständigenverband an unserer Seite. Die Zusammenarbeit des Berufsfachverbandes für das Sachverständigen- u. Gutachterwesen e.V. und der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft als Schnittstelle zur Betreuung geben den angeschlossenen Partnern, Kunden der freien Wirtschaft und auch Privatpersonen die Sicherheit und das Vertrauen in die richtige Wahl des Sachverständigen.
Die uns angeschlossenen Sachverständigen helfen Ihnen z.B. bei:
* der Aufdeckung von Fehlern, Schäden, Mängeln und nicht vollständig erbrachten Leistungen. Hierzu zählen die Ursachenanalyse, Beweissicherung, Erfassung von Schäden und Mängeln, Mediation, Feststellung und Erarbeitung von Lösungswegen zur Schadens- und Fehlerbehebung, etc.
* Insolvenzen und die dadurch verbundene Liquidierung von Vermögenswerten, z.B. der Wertermittlung von Geschäfts- oder Betriebsausstattungen, Ver- und Bewertung von Immobilien, Wertfeststellung von Maschinen und Gütern, etc.
* Fragen rund um das Thema Immobilien, hierzu zählt die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Verkaufswertermittlung, Sachwertermittlung, Ertragswertermittlung, Marktrecherchen vor dem Immobilienkauf, etc.
* der Klärung von fachlichen Fragen, z.B. im gerichtlichen oder außergerichtlichen Streit, der Feststellung von tatsächlichen Zuständen von Gegenständen, etwa zu Beweiszwecken, Aufklärung von Betrugs- und Untreuehandlungen, Bewertung von Funktionalitäten, Lauffähigkeiten sowie die Mängelfeststellung, etc.
* der Aufklärung von Fehlfunktionen bei Maschinen, Fertigstellungsbescheinigungen nach neuem Werksvertragsrecht, Technologiebewertung, Systemanalyse, etc.
Um auch bei komplexen Sachverhalten die notwendige Sicherheit bieten zu können, werden durch die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft ständig neue Kooperationen mit Fachexperten geschlossen, um dem steigenden Anspruch des Sachverständigenmarktes zu folgen.