(openPR) Wer kennt dieses Erlebnis nicht? Eigentlich will man im Freien sitzen und das schöne Wetter genießen – doch der nervtötende Lärmpegel des Straßenverkehrs lässt keine Ruhe aufkommen. Besonders an Durchgangsstraßen ist dies oft ein Dauerproblem. Dabei ist doch ein entspanntes, komfortables Wohnen in ruhiger Lage der Wunsch eines jeden Bauherrn. Dass ein solches Wohnidyll sich auch direkt hinter einem Lärmschutzwall befinden kann, dürfte aber nur den Wenigsten bekannt sein.
Ausbreitungsweise der Schallwellen
Die Funktion eines Lärmschutzwalls, störende Geräusche vom Straßenverkehr oder Eisenbahntrassen abzuschirmen bzw. abzumindern ist allgemein bekannt, weniger hingegen die genaue Wirkungsweise. Wie Dr. rer. nat. Gerke Hoppmann, öffentlich bestellter Sachverständiger für Schall- und Schwingungstechnik ausführt, „wird unmittelbar hinter einem Lärmschutzwall die größte Schallabschirmung erreicht. Es entsteht ein Schallschatten. Mit zunehmendem Abstand zur Lärmschutzanlage reduziert sich die Abschirmwirkung. Daher liegt insbesondere im Nahbereich von Lärmschutzanlagen (etwa über 2-3 Grundstückstiefen hinweg) nur ein geringfügig variierender Lärmpegel vor.“ Daraus ergibt sich, dass die weit verbreitete Vorstellung, bereits eine geringe Abstandsvergrößerung von wenigen Metern führe zu einer deutlichen Lärmabnahme, irrig ist. Während es sich also direkt hinter dem Wall am Leisesten wohnt, sorgt andererseits eine möglichst geschlossene Bebauung für eine Senkung des Schallpegels im Baugebiet insgesamt.
Falsche Vorstellungen sind weit verbreitet
Wie wenig informiert die Allgemeinheit über solche Sachverhalte ist, zeigt sich maßgeblich im Baugebiet „Am Westernweg“ in Wolfenbüttel OT Wendessen. Hier fand bei insgesamt durchaus guter Nachfrage bislang kein einziges direkt hinter dem Lärmschutzwall gelegenes Grundstück einen Käufer. Am Lärmschutzwall zu wohnen sei mit einer relativ hohen Lautstärke verbunden, so lautet die Befürchtung der Bauinteressenten nicht nur bei diesem Wohngebiet. Diese Annahme entpuppt sich aber bei näherer Betrachtung als reines Vorurteil.
Es bleibt also festzuhalten, dass unmittelbar hinter dem Lärmschutzwall die ruhigsten Wohnlagen zu finden sind. Des Weiteren sind in denjenigen Baugebieten Lärmbelästigungen am Geringsten, in denen sich hinter dem Wall eine geschlossene Bebauung befindet. Wären diese Fakten allgemein bekannt, sähe es wohl nicht nur in Wendessen anders aus.











