(openPR) Ludwigshafen. Am 1. Juni beginnt die sechsmonatige Frist der Vorregistrierung der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA). Der Verband der Chemischen Industrie Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. verweist auf die große Bedeutung für die Produktion.
REACH ist eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung und Zulassung von chemischen Stoffen. Die Verordnung wurde Mitte 2007 durch die Europäische Union (EU) in Kraft gesetzt und soll den sicheren Umgang gewährleisten. Hierbei sind Hersteller als auch Importeure für die Bewertung der Risiken verantwortlich.
Ab Juni 2008 müssen die Unternehmen alle derzeit auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe bei der ECHA anmelden, die sie produzieren oder importieren. Diese Anmeldung ist mit hohen Kosten verbunden. Ob sich dieser Aufwand lohnt, ist aber schwer einzuschätzen. „Die Vorregistrierung hingegen ist kostenlos und schafft am Markt Handlungsspielraum für die Unternehmen“, erklärt Dr. Hubert Lendle, Geschäftsführer des Landesverbandes der Chemischen Industrie Rheinland-Pfalz. „Die Herstellung und der Import des vorregistrierten Stoffes ist nur in einer Übergangsfrist bis maximal 2018 erlaubt. Spätestens bis zum Ende der Übergangsfrist muss die eigentliche Registrierung erfolgen, wenn der Stoff weiter auf dem Markt bleiben soll.“
„Wir empfehlen unseren Mitgliedsunternehmen auch nicht selbst hergestellte Stoffe mit Schlüsselfunktion für die eigene Produktion vorzuregistrieren“, betont Dr. Lendle. „Die betroffenen Unternehmen sind nicht verpflichtet, die Vorregistrierung durchzuführen. Ist ein Stoff mit dem Stichtag 1. Dezember nicht vorregistriert, darf er nicht mehr produziert oder importiert werden. Eine Fortführung ist erst dann möglich, wenn die eigentliche Registrierung abgeschlossen ist. Dies kann zu Einschränkungen in der davon abhängigen Produktion führen.“









