(openPR) Das aus dem Jahr 1939 stammende Heilpraktikergesetz, das Gesetz über die "berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung", ist höchst überarbeitungsbedürftig. Diverse höchstrichterliche Entscheidungen, die das Gesetz korrigieren und seinen Geltungsbereich begrenzen, zeigen die Notwendigkeit, die sich aus einem dynamisch entwickelnden Wissen über Gesundheit und Heilung ergibt.
Dr. Boxberg, Justitiar verschiedener Berufsverbände im Gesundheitswesen, erklärt in einem Vortrag auf dem Atemkongress 2008 mit dem Titel "Ausübung der Heilkunde durch Atemtherapeuten", wie die höchstrichterliche Rechtsprechung die Gesetzeslage immer und immer wieder korrigiert hat, und den Menschen ermöglicht, heilkundlich tätig zu sein - auch ohne den Heilpraktiker-Titel.
Ein Vortrag ähnlichen Inhalts bietet Joachim Wohlfeil an, Gesundheitsberater des Vereins Rückgrad e.V. Unter dem Motto "Paragraphen schaffen Freiräume" demonstriert er, wie die Ausbildung zum Gesundheitsberater es ermöglicht, legal und von allen Gesundheitsämtern anerkannt tätig zu werden, und den Menschen bei der Förderung und Erhaltung ihrer Gesundheit behilflich zu sein, und was man dabei beachten muss.







