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Mehr Geld fürs energetische Sanieren

28.04.200814:24 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Neuer Zuschuss unterstreicht Bedeutung von Qualitätskontrollen

Ein- und Zweifamilienhäuser energetisch zu sanieren ist jetzt nochmals attraktiver geworden. Besitzern solcher Immobilien gewährt die KfW Förderbank seit kurzem einen Extrazuschuss für Energieberatung und Baubegleitung. Das zusätzliche Geld kann man beispielsweise dazu nutzen, sein Sanierungsvorha­ben nach den Regeln des RAL-Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise (RAL-GZ 965) prüfen zu lassen. Darauf weist die Gütegemeinschaft Niedrigenergie-Häuser e. V., Biberach, hin.



Was viele nicht wissen: Eine RAL-Güteprüfung kommt nicht nur beim Neubau von Häusern in besonders energiesparender Bauweise infrage. Sie gilt auch für umfassende energetische Sanierungsmaßnahmen. "Schließlich ist es ganz egal, ob Sie neu bauen oder den energetischen Standard eines älteren Hauses verbessern möchten", stellt Dipl.-Phys. Joachim Zeller von der zuständigen Gütegemeinschaft fest: Damit man die gewünschte energetische Qualität tatsächlich erzielt, kommt es in beiden Fällen auf große Sorgfalt bei Planung und Bauausfüh­rung an. Entsprechend breit sind die Kontrollen durch die RAL-Gutachter angelegt.

Das RAL-Gütezeichen baut auf einem umfangreichen Kriterien­katalog auf, den unabhängige Experten für verschiedene Anfor­derungen entwickelt haben. Ihr Ziel: ein möglichst niedriger Energieverbrauch des fertigen Gebäudes. Auf diese Vorgaben greifen die RAL-Güteprüfer zurück, wenn sie Sanierungspläne unter die Lupe nehmen und auf der Baustelle Stichprobenkon­trollen durchführen. Spezielles Augenmerk richten sie beispiels­weise auf die Luftdichtheit des Hauses. Diese - wie im Sanie­rungsfall meist nötig - nachträglich herzustellen ist eine schwie­rige Aufgabe. Die Güteprüfer kennen die typischen Schwach­stellen und achten darauf, ob die Arbeiten der verschiedenen Gewerke gut aufeinander abgestimmt wurden. Erst, wenn alle Qualitätskriterien erfüllt sind, wird die Sanierungsmaßnahme mit dem RAL-Gütezeichen 965 ausgezeichnet. Auch die KfW Bank will mit ihrem neuen Angebot ausdrücklich den Erfolg der von ihr geförderten Sanierungen sicherstellen.

Den Zuschuss für Baubegleitung kann jeder beantragen, der für die energetische Verbesserung seines Ein- oder Zweifamilien­hauses im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms einen Förderkredit oder Investitionszuschuss der KfW erhält. Er gilt für fünfzig Prozent der förderfähigen Beratungskosten, je Wohneinheit werden höchstens 1.000 Euro ausgezahlt. Über die Details können sich Interessierte unter www.kfw-foerderbank.de informieren. Weitere Informationen über die Qualitäts­sicherung durch das RAL-Gütezeichen Niedrigenergie-Bauwei­se gibt es ebenfalls im Internet unter www.guetezeichen-neh.de. Dort findet man auch Adressen von akkreditierten Güteprüfern, deren Dienste man natürlich auch ohne zusätzliche KfW-Förderung in Anspruch nehmen kann.

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Baujahr '51, EnEV-Standard: Als dieses Einfamilienhaus in Köln 2005 energetisch saniert wurde, mussten seine Besitzer die Baubegleitung noch komplett selbst bezahlen. Inzwischen bietet die KfW Förderbank hierfür einen attraktiven Zuschuss. Ihn kann man beispielsweise auch nutzen, um ein Sanierungsvorhaben nach den Regeln des RAL-Gütezeichens Niedrigenergie-Bauweise (RAL-GZ 965) prüfen zu lassen.
(Foto: Friedemann Stelzer. Abdruck bei Quellenangabe honorarfrei.)

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