Schnelleinstieg Anlagenbuchhaltung
(openPR) Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen (§ 247 II HGB). Und wie setzt man diese und andere gesetzliche Vorgaben in der täglichen Praxis um?
- Gehört das vorliegende Wirtschaftsgut in das Anlagevermögen?
- Wann ist der richtige Anschaffungszeitpunkt?
- In welcher Bilanzposition ist es auszuweisen?
- Mit welchem Wert darf es eingebucht werden?
- Wie wird die zeitliche und/oder technische Abnutzung berücksichtigt?
werden auf dem FORUM-Seminar – am 27. Mai 2008 in Mannheim - eingehend beantwortet. An zahlreichen Praxisbeispielen wird die Anwendung der gesetzlichen Vorschriften trainiert. So erhält man Sicherheit im Zuordnen und Verbuchen von Sachanlagen und immateriellen Vermögensgegenständen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.forum-institut.de/veranstaltung.asp?SemNr=0805520 oder direkt bei Dipl.-Kffr. Gudrun Reuter (
).
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