(openPR) Mit dem Erwerb von Genossenschaftsbeteiligungen, wie z.B. von der Anhaltinische Wohnungsbaugenossenschaft (AWO eG) aus Zerbst, trägt der Anleger eine Vielzahl von Risiken.
Genossenschaftsbeteiligungen sind unternehmerische Beteiligungen. Der Anleger der Kapitalanlage ist nicht nur am Gewinn des Unternehmens, sondern auch an dem Verlust beteiligt. Mithin droht den Anlegern im schlimmsten Fall eine Minderung ihres eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust. Aufgrund dieser Risiken ist die Beteiligung insbesondere auch nicht als Altersvorsorge geeignet.
Sollten Anleger der AWO eG beim Abschluss der Genossenschaftsbeteiligung nicht auf die mit der Anlage verbundenen Risiken hingewiesen oder sollte ihnen die Kapitalanlage sogar als sichere Altersvorsorge angeboten worden sein, so haben diese Anleger unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatzansprüche. Ebenso können Anlegern Schadensersatzansprüche zustehen, wenn ihnen bei der Beratung Eigenheimzulagen vom Finanzamt versprochen wurden, die sie dann aber nicht erhalten haben.
Das bedeutet für diese Anleger, dass sie ihr eingezahltes Geld in vielen Fällen zurückfordern können und gleichzeitig von allen Zahlungsverpflichtungen befreit werden. Betroffene sollten deshalb umgehend einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu Rate ziehen und alle Möglichkeiten prüfen lassen.
Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „Anhaltinische Wohnungsbaugenossenschaft" anschließen.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.de
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_facileforms/Itemid,165
Dieser Text gibt den Beitrag vom 03.04.2008 wieder. Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt
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Über das Unternehmen
Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.
Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informationen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Verfehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.
Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.
Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.
Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessengemeinschaft betreuen.
Der BSZ® e.V. arbeitet nicht mit Personen oder Unternehmen zusammen, die Kapitalanlagen entwickeln, initiieren oder vermitteln. Deshalb ist die Betreuung im Rahmen der Interessengemeinschaften umfassend und nicht in irgendeiner Weise eingeschränkt.
Der Vorstand des BSZ® e.V. ist unabhängig und nicht weisungsgebunden. Deshalb ist er frei in der Entscheidung, welcher Anwalt oder welche Kanzlei eine Interessengemeinschaft betreut.
Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:
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