(openPR) Die Invest-Rente der Condor Versicherungsgruppe bietet eine lebenslange Rente mit variablem Beginn in der Verfügungsphase zwischen dem 55. und 85. Lebensjahr und garantierten Rentenfaktoren, flexiblen Auszahlungsoptionen und Hinterbliebenenab-sicherung durch Auszahlung von nicht verbrauchtem Fondsvermögen. Das Kapital kann auch lebenslang im Vertrag verbleiben und für den Kunden weiter Erträge erwirtschaften – ohne dass Abgeltungsteuer anfällt.
Hamburg, 18. März 2008 – Langlebigkeit ist ein schönes Risiko – vorausgesetzt, die finan-zielle Versorgung ist ausreichend abgesichert. Mit einer soliden Rentenversicherung lässt sich der Ruhestand tatsächlich in Ruhe genießen. Doch wie viel Geld muss für wie viele Jahre reichen? Auch nach aufwendigen Berechnungen bleibt die Antwort auf diese Frage spekulativ. Schon der Ruhestandsbeginn variiert in der heutigen Gesellschaft stark: mit 55 als Frührentner, mit 67 nach neuem Gesetz oder sogar noch später. Viele Selbstständige arbeiten bis in die hohen Siebziger und benötigen erst sehr viel später Rentenzahlungen zum Erhalt ihres Lebensstandards. Gut, wenn das angesparte Kapital dann sicher und ge-winnbringend angelegt bleiben kann – ohne dass die Gewinne jährlich durch die Abgel-tungsteuer geschmälert werden.
Die Condor Versicherungsgruppe bietet ihren Kunden mit der Invest-Rente genau diese Flexibilität einer lebenslangen Rente. Über 30 Jahre lang – zwischen dem 55. und 85. Le-bensjahr – kann der Kunde über den Beginn von Rentenzahlungen variabel entscheiden. Arbeitet er länger als ursprünglich erwartet, kann sein Kapital in den Investmentfonds verbleiben. Benötigt er jedoch schon vorher Geld, sind bei Condor auch Teilrentenzahlun-gen bis zum 85. Lebensjahr und darüber hinaus Teilkapitalzahlungen möglich. Den Beginn einer Rentenzahlung kann der Kunde ein bis drei Monate vor dem Wunschtermin beantra-gen. Wer fürchtet, dass sein Rentenbezug zu kurz ist, um das angesparte Kapital ausbe-zahlt zu bekommen, der ist bei Condor gut aufgehoben. Der Hamburger Versicherer zahlt bei Tod nach Rentenbeginn auf Wunsch auch das verrentete Fondsguthaben abzüglich bereits gezahlter Renten an die Hinterbliebenen aus. Darüber hinaus kann auch während einer laufenden Rentenzahlung Kapital aus dem Vertrag entnommen werden.
Seit dem 1. Januar 2008 können Condor-Kunden das Kapital – ganz oder teilweise – sogar lebenslang im Vertrag stehen lassen. So kann das Kapital weiter arbeiten, bei Fondswech-seln fällt keine Abgeltungsteuer an und erst bei Entnahme des Kapitals aus dem Vertrag muss die Hälfte des Ertrags versteuert werden. Mit dieser Lösung reagiert der Hamburger Versicherer kundenfreundlich und schnell auf das neue Steuergesetz. Benötigt der Kunde das Geld nicht für sich selbst, kann er es später vererben und hat bis dahin nicht einen Cent Steuer auf das Kapital gezahlt. Erben können von Freibeträgen profitieren. Das Produkt der fondsgebundenen Rentenversicherung wird durch mehr Flexibilität immer attraktiver und gewinnt hierdurch stetig an Rentabilität.
Weitere Informationen: www.condor-versicherungsgruppe.de










