(openPR) Größer, schneller, kräftiger – Zusammenschluss eröffnet sehr gute Perspektiven im Markt
Mühlhausen, 26. Februar 2008. QVEDIS GmbH, Hersteller von Geräten der Mess- und Kommunikationstechnik mit Sitz in Mühlhausen/Thüringen, will gemeinsam mit dem bisherigen Wettbewerber KUNDO System Technik GmbH (St. Georgen/Baden-Württemberg) eine konsequente Wachstumsstrategie verfolgen.
Beide Unternehmen ergänzen sich in Bezug auf Kundenstruktur, Produktportfolio und Unternehmenskultur. Grund für den geplanten Zusammenschluss auf Augenhöhe sind die guten Perspektiven, die sich gerade jetzt für ein deutlich größeres mittelständisches Unternehmen bieten. Mit über 40 Mio. Euro Gesamtumsatz und der Präsenz in momentan 14 europäischen Staaten wird sich ein schlagkräftiger Player auf dem nationalen und internationalen Markt etablieren. Ziel ist die Festigung der Positionierung auf den bisherigen und die Erschließung neuer Märkte.
Darüber hinaus werden sich weitere Vorteile für die Kunden durch den Zusammenschluss ergeben:
- Durch die Bündelung der Entwicklungskompetenzen werden noch schneller als bisher Spitzentechnologien zur Verfügung stehen.
- Die Kunden werden durch das Zusammenführen des Know How profitieren.
- Hochwertige Qualität, stetig verbesserter Service und ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis gelten weiterhin als Maßstab.
Dr. Werner Domschke, Geschäftsführer Technik von QVEDIS, ist sehr optimistisch: „Das ist genau die richtige Entwicklung zum genau richtigen Zeitpunkt. Der geplante Zusammenschluss unserer beiden Unternehmen ist eine geradezu natürliche Notwendigkeit. Damit werden sich ganz neue Perspektiven eröffnen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit.“
In den nächsten Monaten sollen die Voraussetzungen für den Zusammenschluss geschaffen werden, so dass das neue Unternehmen im Sommer an den Start gehen kann. Das neue Unternehmen wird an beiden Standorten Messgeräte und Systeme zur Verbrauchsdatenerfassung, speziell für Wohn- und Zweckbauten entwickeln, produzieren und vertreiben.
Der Vollzug steht noch unter der aufschiebenden Bedingung der Freigabe durch das Bundeskartellamt.









