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Gasversorger in der Pflicht

06.03.200811:14 UhrEnergie & Umwelt
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(openPR) Energie-Abnehmerverband VEA begrüßt Missbrauchsverfahren des Kartellamts wegen überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden

Hannover – Der Einsatz des Bundesverbandes der Energie-Abnehmer e. V. (VEA) bei der Verschärfung der Wettbewerbsregeln für die Energiebranche zahlt sich aus. Das Bundeskartellamt hat am Mittwoch die Einleitung von Verfahren gegen bundesweit 35 Gasversorger wegen missbräuchlich überhöhter Energiepreise angekündigt. „Die durch die Wettbewerbshüter aufgedeckten Abweichungen von teilweise 45 Prozent zwischen einzelnen Versorgern sind ein Skandal und durch nichts zu rechtfertigen – auch nicht durch angeblich hohe Kosten für die Benutzung von Gaspipelines“, erklärt Manfred Panitz, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des VEA. Die vom Verband erstellten regelmäßigen Preisvergleiche zu Gas kämen zu einem ähnlichen Ergebnis. „Nun gibt es keine Ausreden mehr: Die Beweislast liegt bei den beschuldigten Gasunternehmen. Das ist das große Plus des neuen Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen“, so Panitz weiter.

Somit seien sowohl für Industriekunden als auch für private Haushalte Preissenkungen in greifbarer Nähe. „Vor allem die Privatkunden wurden bisher doppelt bestraft: Zum einen direkt durch die hohen Gaspreise, zum anderen durch höhere Verbraucherpreise für Produkte und Dienstleistungen“, erläutert der VEA-Vorstand. Die Wettbewerbsintensität auf dem Gasmarkt sei immer noch erschreckend gering und hinke dem Niveau bei Strom weit hinterher. „Der Preistreiberei muss Einhalt geboten werden – nun haben die Kartellbehörden ein mächtiges Werkzeug in ihren Händen. Das gilt es jetzt konsequent einzusetzen“, fordert Panitz.

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