(openPR) Die Informationstechnologie ist zunehmend Gegenstand tausender kleiner und großer Auseinandersetzungen. Der Bedarf an Experten, die glaubwürdige Gutachten und zuverlässige Verfahrensverzeichnisse zum Nachweis über die Einhaltung der Datenschutzregelungen verfassen können, ist bei weitem nicht gedeckt. Dies stellt das Sachverständigen-Kompetenz-Center Modal fest, das über zehn Jahre die Ausbildung von Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten in Deutschland betreibt. IT-Freelancer können sich daraus ein gutes Einkommen verschaffen, wenn sie ihr technisches Wissen in zuverlässiger Form in Entscheidungsprozesse einbringen.
Einen steigenden Bedarf weisen dafür speziell Unternehmen auf, welche aufgrund mangelnder Sensibilisierung, fehlendem Wissen oder ungeeignetem Personal in den IT-Abteilungen nicht in der Lage sind, auch nur die Grundlagen des Datenschutzes erfolgreich umzusetzen. Vielfach sind keine Datenschutzbeauftragten oder nur unzureichend qualifizierte Datenschutzbeauftragte bestellt. Hier besteht ein fast unkalkulierbarer Nachholbedarf, welcher von Experten aus den Bereichen Datenschutz, IT-Security und Forensik folgendermaßen beziffert wird:
Unternehmen mit mangelndem Datenschutz 8 von 10
Unternehmen mit mangelnden Sicherheitsbarrieren 7 von 10
Unternehmen mit unzureichend geschultem Personal 9 von 10
Im Bereich der Kleinunternehmer ist die Situation aufgrund von geringeren Bildungsetats noch verheerender. Der Markt bedarf fachlich und rechtlich geschulter Experten, die mit Sachverstand und Know-how die Lücken in Unternehmen, z.B. als externer Mitarbeiter, füllen können. Durch die hohe Relevanz im Segment Sicherheit sind der versierte Umgang und die Erfahrung in den Bereichen Netzwerktechnik, Datenbanktechnik, Internet- und Intranetsicherheit als Wissens-Schwerpunkt zu sehen.
Hier trat in den letzten Jahren verstärkt die Deutsche Sachverständigen Gesellschaft mbH (DESAG) hervor, in der zahlreiche selbstständige IT-Fachleute Mitglied geworden sind. Über 1000 IT-Freiberufler haben mittlerweile erfolgreich an den DESAG Prüf- und Qualitätssicherungssystemen für Sachverständige und Datenschutzbeauftragte teilgenommen und somit die Basis für ein zweites Standbein oder ein Hauptgeschäftsfeld geschaffen.
Durch die DESAG werden mittlerweile über 600 engagierte und qualifizierte Experten der IT-Branche direkt betreut. Zu den umfangreichen Betreuungsleistungen gehört nicht nur die fachliche und rechtliche Unterstützung durch erfahrene Sachverständige und Rechtsanwälte. Auch die Unterstützung und Führung in Fragen des Marketings ist Teil der Betreuungsprogramme und bietet die Grundlage zur erfolgreichen Umsetzung auf dem Markt. Die DESAG schafft fachübergreifende Synergien unter den betreuten Mitgliedern und fördert somit das Tagesgeschäft des IT-Freelancers.
Sowohl junge, mit neuesten Techniken vertraute Gründer als auch erfahrene EDV-Unternehmer und sattelfesten Projektplanern sehen ein breites Spektrum an Aufgaben, die in der Regel persönlich gelöst werden müssen. Die Möglichkeiten zur Etablierung von Geschäftsfeldern sind in diesem Bereich vielseitig und umfassend. Sie reichen von der standardmäßigen Erstellung von Gutachten zur Schadens- oder Wertfeststellung für Versicherungen, Gerichte und Unternehmen, bis hin zu Funktionalitätsanalyse von Systemen und Anwendungen und den damit verbundenen Themen, wie die Qualitätssicherung und Optimierung von Arbeitsabläufen.
Dabei hat die Qualität bei der Ausbildung zu Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten zugenommen. Eine Qualifizierung beim Sachverständigen-Kompetenz-Center Modal in Wochenkursen zur Ausbildung und Prüfung zum Sachverständigen oder Datenschutzbeauftragten kostet rund 2200 Euro.
Die Entwicklung von kriminellen Energien im IT-Sektor ruft weitere anspruchsvolle Einsatzgebiete hervor. Speziell die Nachfrage bei der Aufklärung von Betrugs- und Untreuehandlungen, sowie die Begutachtungen von Datenmanipulationen haben in den letzten Jahren einen regelrechten Boom erlebt. Alleine durch das Sachverständigen-Netzwerk der DESAG wurden im Jahr 2006 über tausend Fälle aufgeklärt.
Für die Leistungen werden häufig Vorschüsse und durchaus beachtliche Honorare entrichtet. Ein durchschnittliches Schadensgutachten für Versicherungen, z.B. bei einem Überspannungsschaden an einer Server-Client Struktur im mittelständischen Unternehmen, bringt bei der Abrechnung des Gutachtens rund 2500 Euro (bei 20 effektiven Einsatzstunden).
Deutlich höher fallen die Vergütungen in Bereichen der forensischen Aufklärung, wie der Spurensicherung in Fällen von Datenmanipulation oder der forensischen Auswertung im Zusammenhang mit kinderpornographischen Darstellungen aus. Ausreichend qualifizierte IT-Freelancer generieren in diesem Segment Stundensätze von bis zu 200 Euro.
Bei der Zusammenarbeit mit den Gerichten werden EDV-Experten im 10-stufigen Honorar-System in der Stufe 8 (Datenverarbeitung) einsortiert. Ein Auszug aus dem Honorarsystem des “Justizvergütungs- und –entschädigungsgesetz“ zeigt:
§ 9 Honorar für die Leistung der Sachverständigen und Dolmetscher
(1) Der Sachverständige erhält für ein Stundenhonorar bei
Honorargruppe Euro
7 80
8 85
9 90
…
Zusätzlich werden Fahrtkosten, Fotodokumentationen, Schreibarbeiten, etc. entlohnt.
IT-Sachverständige und externe Datenschutzbeauftragte sind hauptberuflich tätig oder erweitern ihren Leistungsbereich durch diese Leistungen. IT-Sachverständige werden direkt von den Gerichten, Versicherungen und Unternehmen der freien Wirtschaft gesucht und beauftragt. Durch gezieltes Marketing und die Unterstützung von Berufsgemeinschaften wie der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft können qualifizierte Experten ein starkes zweites Standbein generieren.
Das Marketing des Sachverständigen richtet sich immer nach den fachlichen Schwerpunkten und den damit verbundenen Auftraggebern, z.B. ist ein erfahrener Softwareentwickler der ideale Partner für Unternehmen der Softwareentwicklung, wenn es um Funktionalitätsanalysen und Fragen der Qualitätssicherung geht. Der Hardwarespezialist hingegen ist der Partner von Versicherungen im Schadensfall.
Zusammen mit fachlichen Voraussetzungen müssen auch rechtliche Rahmenbedingungen erfüllt sein, hierzu gehört die Kenntnis der rechtlichen Zusammenhänge aus Gesetzgebung und Rechtsprechung sowie die ausreichende Absicherung bei Haftungsfragen an den Sachverständigen und Datenschutzbeauftragten.
Jeder Sachverständige, Gutachter und Datenschutzbeauftragter ist für sein Werk haftbar zu machen und muss sich mit speziellen Versicherungspolicen absichern. Die normale Berufs- und Vermögensschadenshaftpflichtversicherung reicht hier nicht aus.
Sachverständigengremien wie die DESAG Deutsche Sachverständigen Gesellschaft sind für die Entwicklung von umfangreichen und günstigen Versicherungskonzepten aktiv.
Links:
www.d-e-s-a-g.de
www.modal.de
www.jveg.de












