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EUROPÄISCHE BIOZIDRICHTLINIE

25.02.200814:25 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: EUROPÄISCHE BIOZIDRICHTLINIE

(openPR) EWABO ist auf dem richtigen Kurs



HINTERGRUND In der Vergangenheit haben der Handel und die unkontrollierte Anwendung von Biozid-Produkten häufiger zu Umwelt- und Gesundheitsproblemen geführt. Bisher wurden teilweise eher reaktive (nach Eintritt des Schadens) als präventive (vorbeugende) Risikominderungsmaßnahmen durchgeführt. Die Regelungen der Biozidrichtlinie soll diesen Missständen entgegenwirken und sämtliche Biozide vor deren Inverkehrbringen überprüft werden. Grundlage der behördlichen Entscheidung über die Zulassung eines Biozids ist eine Bewertung der von dem Produkt für Mensch und Umwelt ausgehenden Risiken sowie dessen Wirksamkeit anhand aktueller, europaweit einheitlicher Normen zur Wirksamkeitsprüfung (z.B. DVG, Afnor, Defra, etc.).



ZULASSUNGSPFLICHT VON BIOZID-PRODUKTEN Biozid-Produkte werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (kurz: baua) als zuständige Behörde für die Zulassung von Biozid-Produkten in Deutschland aufgrund ihrer chemisch physikalischen und öko-/toxikologischen Eigenschaften sowie ihrer Wirkung bewertet. Es findet eine sogenannte Risikobewertung statt, ob Biozide, die bereits in den Verkehr gebracht wurden, weiterhin am Markt bleiben dürfen und ob neue Biozide erstmalig zugelassen werden können (Vertretbarkeit von Produkten). Ein Produkt, das einem Zulassungsverfahren unterliegt, darf erst dann in den Verkehr gebracht werden, wen die zuständige Behörde ausdrücklich ihre Zustimmung dazu erteilt hat. Durch die gestiegenen Auflagen und Anforderungen bzgl. Biozid-Produkten ist zu erwarten, dass es im Hinblick auf die Vielzahl biozider Wirkstoffe und Produkte voraussichtlich eine Marktbereinigung geben wird. Eine Marktbereinigung führt wiederum zu erhöhter Markttransparenz und damit zu weniger Auswahlmöglichkeiten für den Verbraucher.

BEDEUTUNG FÜR UNSERE KUNDEN

EWABO bewertet vorsorglich ihre Produkte im Desinfektionsbereich und im Bereich Pestizide ausschließlich hinsichtlich der Anforderungen aus der Europäischen Biozid-Richtlinie.

Das Sortiment beinhaltet nur solche Produkte, die eine belegbare Wirksamkeit aufweisen können und die eindeutig deklarierte Wirkstoffe enthalten, welche im Sinne der Biozidrichtlinie unterstützt und anerkannt werden. Bei einem umfassenden Produktsortiment wird dem Kunden somit eine exzellente, zuverlässige Produktqualität sowie ein Höchstmaß an langfristiger (Planungs-)Sicherheit gewähreistet.

Die Erfüllung der anspruchsvollen Anforderungen aus der Europäischen Biozid-Richtlinie verstehen wir als loyale Verpflichtung gegenüber unseren aktuellen und potenziellen Kunden, auch in Zukunft ein Optimum an Servicegrad, Leistung und Verantwortungsbewusstsein zu garantieren. Dabei steht der Responsible-Care-Gedanke über allen Handelns: Schon aus moralischer Verpflichtung gegenüber unseren Kunden und der Umwelt sind wir stets entschlossen, die Bedingungen für den Schutz von Gesundheit und Umwelt sowie für die Sicherheit von Mitarbeitern und Nachbarschaft ständig zu verbessern – und zwar unabhängig von gesetzlichen Vorgaben.

GARANTIE

Alle Produkte berücksichtigen in ihren Formulierungen stets die neuesten Anforderungen und Erkenntnisse der Wissenschaft. Die Wirksamkeit wurde von unabhängigen Prüflaboratorien amtlich testiert. Selbstverständlich erfüllen unsere Produkte die Deutschen und Europäischen Standardanforderungen.

Biozide sicher verwenden. Vor Gebrauch stets Kennzeichnung und Produktinformation lesen.

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