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Bewirtungskosten richtig abrechnen

(openPR) Jeder Steuerpflichtige möchte alle Einsparmöglichkeiten, die ihm das Finanzamt bei seiner Steuer gewährt auch nutzen.

Ein häufiges Streitthema mit Finanzbeamten sind die Bewirtungsaufwendungen. Der Steuerpflichtige – insbesondere, wenn er sich gerade selbständig gemacht hat – möchte hier alle Möglichkeiten ausschöpfen, sich aber nicht der Gefahr der Steuerverkürzung oder Steuerhinterziehung strafbar zu machen.

Damit das Finanzamt diese Ausgaben anerkennt, müssen sie zunächst einmal angemessen sein. Was angemessen ist, hängt immer vom Einzelfall ab und muss sehr individuell beurteilt werden.

Darüber hinaus müssen weitere, formale Voraussetzungen erfüllt sein, damit der Fiskus die Bewirtungsaufwendungen als solche anerkennt.

Zunächst gehört ein Formular dazu, das ausgefüllt werden muss. Dieses Formular senden wir im Februar kostenlos mit unserem Newsletter aus. Außerdem erhalten Newsletter-Abonnementen im Februar ein kostenloses E-Book zu den Bewirtungsaufwendungen geliefert. Wir erklären Ihnen, wie Sie die Bewirtungsbelege ausfüllen müssen.

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