(openPR) Mit dem neuen WEG-Recht ist der Weg frei für oftmals lange blockierte Modernisierungen wie der Einbau eines Lifts. Was müssen Eigentümergemeinschaften beachten?
Eigentümergemeinschaften, die den Einbau eines Lifts planen, informieren sich am besten in der Nachbarschaft nach geeigneten Lifteinbauten. Vor-Ort-Besichtigungen und Erfahrungsaustausch schaffen Sicherheit. Beim nachträglichen Einbau sind oft passgenaue Sonderanfertigungen gefragt, die in Größe und Machart vom Standard abweichen. „In jedem Fall sollten mehrere Kostenvoranschläge und Referenz-Objekte der Anbieter von Lifteinbauten eingeholt werden,“ empfiehlt Uta Schaller von der BHW Bausparkasse. Neben Größe und Höhe des Treppenhauses beeinflusst die Aufzuggröße – sollen Kinderwagen oder Rollstuhl hineinpassen? – die Einbaukosten entscheidend. Die Modernisierungsmaßnahme dauert je nach Größe des Hauses zirka zwölf Wochen. Die Wertsteigerung des gesamten Hauses, der höhere Komfort und Wiederverkaufswert aller Wohnungen ab dem 1. Stock lohnt die Modernisierung für Barrierefreiheit in jedem Fall. „Unter dem Stichwort ‚Barrierefreies Bauen & Wohnen‘ gewähren einige Bundesländer Zuschüsse und Fördermittel“, erklärt Uta Schaller und empfiehlt allen Bauherren, sich vorab zu informieren.




