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Mieter zahlt nicht – was tun?

Bild: Mieter zahlt nicht – was tun?
600.000 Fälle pro Jahr, in denen die Miete vorsätzlich nicht gezahlt wird.
600.000 Fälle pro Jahr, in denen die Miete vorsätzlich nicht gezahlt wird.

(openPR) 2,2 Milliarden € betragen die Mietausfälle, die Vermieter in Deutschland jährlich treffen. Ein neues Geschäftsmodell erlaubt Vorsorge.

Vermieter müssen Mietausfälle fürchten, das belegt die Statistik. Ob gewerbliche oder private Vermieter – zahlt ein Mieter nicht mehr, geht es an die eigene Substanz. Zusätzlich sind viele Immobilien in der Regel nicht frei von Fremdfinanzierung.

Um die Liquiditätskrise des Vermieters abzufedern, bietet das auf Mietausfälle spezialisierte Unternehmen readyfact Deutschland GmbH (mietausfall.de) ein Geschäftsmodell an, das simpel und wirksam funktioniert: Der Vermieter zahlt 2% der Jahresnettomiete an readyfact Deutschland. Kommt es zum Mietausfall, übernimmt readyfact Deutschland die Forderung und überweist dem Vermieter mindestens für 6 Monate die ausgefallene Miete in voller Höhe. Von dem rechtlich schwierigen und lang dauernden Verfahren des Forderungseinzugs ist der Vermieter befreit. Das Risiko, dass die Mietforderung mangels Masse tatsächlich nicht realisiert werden kann, trifft nicht den Vermieter. Durch die rechtzeitige Vorsorge bleibt er liquide.

Ein Rechenbeispiel aus der Praxis: Wer fünf Wohnungen zu einer monatlichen Nettomiete von je 700 Euro vermietet hat, erwartet 42.000 Euro pro Jahr als Mieteinnahme. Um Vorsorge zu treffen, kann der Vermieter für 840 Euro (2% der Nettomiete) sicherstellen, dass, im Falle der Insolvenz oder Zahlungsunwilligkeit eines Mieters, readyfact Deutschland einspringt und mindestens für 4.200 Euro Ausfallmiete pro Wohnung, also für insgesamt 21.000 Euro gerade steht.

Die Mietausfallvorsorge funktioniert allerdings nicht, wenn der Mieter gute Gründe hat, die Miete zu kürzen oder die Zahlung einzustellen. Hat der Vermieter seine vertraglichen Leistungen nicht erbracht oder werden Mängel nicht abgestellt, kann er seine mit Mängelrüge behaftete Forderung nicht an readyfact Deutschland weitergeben.

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