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wer-weiss-was.net – Domainauslieferung abgelehnt

13.02.200821:24 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: wer-weiss-was.net – Domainauslieferung abgelehnt
Website zur Vorbereitung des Europäischen Computerführerscheins
Website zur Vorbereitung des Europäischen Computerführerscheins

(openPR) Die Domain wer-weiss-was.net mit der Plattform zur kostenlosen Vorbereitung des Computerführerscheins bleibt bei der bluepages gmbh.

Hintergrund: Die Konzernrechtsabteilung der ProSiebenSat1 Media AG forderte mit einem Schreiben vom 16. Januar 2008 die Übertragung der Domain zu veranlassen. Der Konzern berief sich auf die beim Patentamt angemeldete Marke „wer weiss was“ und beanspruchte die ausschließlichen Rechte zur Nutzung des Namens nach dem Kauf einer Internetplattform im Sommer letzten Jahres.


Die bluepages gmbh nutzt jedoch die Domain mit dem eingängigen Namen „wer-weiss-was.net“ schon seit 2005. Der griffige Name wurde einer ECDL-Prüfungen vorausgehenden Frage abgeleitet „Wer weiss was nicht?“ Ein Seminarleiter (kr) spricht in seinem lokalen Dialekt häufig „net“ oder „nit“ statt des hochdeutschen Wortes „nicht“. Demzufolge wollte er seinen damals gewählten und registrierten Namen für die Domain trotz Drohung mit Patentrecht und hohen Kosten für einen Rechtsstreit nicht abtreten.
Die bluepages gmbh hatte zu keinem Zeitpunkt etwas unternommen, was zur Verwechselungsgefahr mit den Angeboten des Medien Konzerns führen könnte und erklärte sich sogar bereit, das Impressum um einen Satz zu kürzen, in welchem von Wissensvermittlung die Rede war.

Der unmissverständlich eingelegte Widerspruch wurde mit dem Hinweis versehen, dass man sich auf alle Gerichtsinstanzen bis zum höchsten Deutschen Gericht eingestellt, weil es nicht hinnehmbar ist, dass allgemeine Redewendungen der deutschen Sprache patentrechtlich geschützt werden. So könnten in Zukunft die Domainnamen seriöser kleiner Unternehmen, die aus Kostengründen keine Patente auf Alltagsbegriffe eintragen lassen, durch die Hintertür beim Patentamt enteignet werden. Neben der allgemeinen Redewendung „Wer weiss was nicht“ könnten dann auch Wissen, Strom, Luft und Wasser geschützt werden und damit in jeglicher Form von der Verwendung in Domainnamen bei anderen Unternehmen ausgeschlossen werden.
Der so eingelegte und begründete Widerspruch führte zum Einlenken des Konzerns.
Mit einem Fax und einem Schreiben der Syndikusanwältin wurde die Forderung zurückgenommen. Bis auf das gekürzte Impressum wird alles so belassen wie es ist.
Ein Telefongespräch zur Klärung der Unverwechselbarkeit hätte diesen Schriftwechsel abkürzen können. So kann nur vermutet werden, dass mit dem mehrseitigen Schreiben der Rechtsabteilung eingeschüchtert werden sollte, um eine interessante Domain kampf- und kostenlos zu übernehmen.

Journalisten und Juristen können auf Anfrage gern ein Interview bekommen, wenn es um die hier beschriebene Thematik „Domain- und Patentrecht“ geht.

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