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Neuer Service: Supercheck bietet verbesserte Ermittlungsergebnisse

(openPR) Köln, 07. Februar 2008 – Der Ermittlungsdienstleister Supercheck GmbH (supercheck.de) verbessert mit einem neuen, kostenfreien Service die Chancen auf Ermittlung von unbekannt verzogenen Kunden und Schuldnern. Die Ergebnisse einer Adressrecherche enthalten ab sofort konkrete Handlungsempfehlungen, das heißt je nach Ergebnis werden weiterführende Maßnahmen vorgeschlagen. Durch weitere Ermittlungen oder zeitgesteuerte zusätzliche Einwohnermeldeamtsanfragen (EMA) kann die Erfolgsquote nachträglich gesteigert werden. Und das bedeutet bares Geld, denn wird die Anschrift des Schuldners doch noch ermittelt, kann er letztendlich zur Kasse gebeten werden. Vor allem bei vielen negativen Auskünften der Einwohnermeldeämter sind Folge-Aktivitäten sinnvoll, denn nicht jedes negative Ermittlungsergebnis muss dauerhaft negativ bleiben.

„Wir haben festgestellt, dass Fälle viel zu schnell abgehakt werden, wenn das Ergebnis einer Adressermittlung negativ ist.“, sagt Michael Basler, Geschäftsführer der Supercheck GmbH. „Aber oft stehen die Chancen gut, eine Anschrift doch noch herauszufinden. Mit unseren Empfehlungen wollen wir unseren Kunden eine echte Hilfe an die Hand geben, die richtigen Konsequenzen aus den Ermittlungsergebnissen ziehen zu können.“

Aus negativ wird positiv – ein Beispiel
Oft halten Gläubiger eine Rückmeldung des Einwohnermeldeamtes in den Händen mit dem Vermerk „war gemeldet und ist jetzt unbekannt verzogen“. Das scheint zunächst eine negative Auskunft zu sein. Jedoch wurde die EMA zum Zeitpunkt des Umzugs durchgeführt und es lag noch keine Rückmeldung des neuen Amtes vor. Doch die Wahrscheinlichkeit beträgt 70 Prozent, dass sich eine einmal gemeldete Person auch wieder neu anmelden wird. Deswegen macht eine neue terminierte EMA in 90 bis 120 Tagen Sinn und führt in einem Großteil der Fälle zu einer neuen Anschrift.

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