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Verabschiedung des 8. Steuerberatungsänderungsgesetzes

29.01.200814:37 UhrVereine & Verbände

(openPR) Chance verpasst – Novelle des Steuerberatungsgesetzes bringt keine Liberalisierung für Buchhaltungsdienstleistungen

Berlin, 29. Januar 2008 – Der b.b.h. Bundesverband zeigt sich enttäuscht über das 8. Steuerberatungsänderungsgesetz, das am vergangenen Donnerstag in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet wurde.

In keinem anderen europäischen Land werden Buchhaltungsdienstleistungen ähnlich stark reguliert wie in Deutschland. Der fehlende Wettbewerb verhindert niedrigere Preise und höhere Qualität. „Vor allem kleinere Unternehmen und Existenzgründer würden von mehr Konkurrenz profitieren “, so Daniela Zeller vom b.b.h. „Das Steuerberatungsgesetz muss dringend bessere Rahmenbedingungen schaffen.“

Deswegen forderte der b.b.h. Bundesverband bei der Anhörung im Finanzausschuss am 16. Januar endlich ein abgeschlossenes und plausibles Tätigkeitsfeld für selbständige Buchhalter und Bilanzbuchhalter. Doch die in Jahrzehnten gewachsene Verflechtung zwischen Politik und Steuerberaterlobby hat eine umfassende Liberalisierung des Steuerberatungsgesetzes verhindert.

So wird die nächste Änderung nicht lange auf sich warten lassen. Der Anstoß dafür muss von Brüssel ausgehen, zumal der deutsche Markt für Buchhaltungsdienstleistungen im europäischen Vergleich überreguliert ist. Eine Anfang November veröffentlichte Studie der „Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft“ (INSM) belegt, dass Verbraucher von einer Öffnung der Freien Berufe, zu denen auch die Steuerberater zählen, profitieren würden. Sie geht davon aus, dass die Preise um bis zu 30% sinken würden.

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