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Informationen helfen bei drohender Verjährung - infobroker.de hilft zum Jahreswechsel mit Firmeninformationen

Bild: Informationen helfen bei drohender Verjährung - infobroker.de hilft zum Jahreswechsel mit Firmeninformationen
Schnelle Informationen noch vor dem Jahreswechsel
Schnelle Informationen noch vor dem Jahreswechsel

(openPR) Zahlreiche Ansprüche verfallen zum Jahreswechsel. So beträgt im Zivilrecht die Verjährungsfrist drei Jahre. Um diesen Fristablauf gerade bei Forderungen zu unterbrechen reicht eine normale Mahnung auch per Einschreiben nicht mehr aus. Nur mit dem Erlass eines amtsgerichtlichen Mahnbescheids lässt sich die Verjährung noch verhindern.

Firmen- oder Handelsregister-Auskünfte unterliegen recht häufig einem hohen Termindruck kurz vor dem Jahreswechsel. Zur Erstellung des Mahnbescheids sind die korrekten Firmendaten, wie genaue Firmenbezeichnung und Name des aktuellen Geschäftsführers oder der Gesellschafter notwendig.

Damit Fristen eingehalten werden können, bieten die Recherchedienste von infobroker.de zahlreiche Sonderdienste bis zur letzten Minute vor dem Jahreswechsel. Blitz- und Express-Dienste liefern umfangreiche Firmendaten binnen weniger Minuten. Per einfacher Online-Bestellung können diese Information wie ein Buch oder eine DVD per Online-Shopping erworben werden. Die Daten werden per E-Mail übermittelt. Das Angebot richtet sich dabei an gewerbliche aber auch private Kunden. Mitgliedsgebühren oder eine Vertragsbindung fallen nicht an.

Weitere Informationen zu den Recherchediensten zum Jahreswechsel über infobroker.de erhalten Sie bei:

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