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Einfach und kostengünstig barrierefrei

14.12.200716:11 UhrIT, New Media & Software

(openPR) Eine Erneuerung im österreichischen E-Government-Gesetz verpflichtet alle Gemeinden, ihren Internetauftritt ab 1. Jänner 2008 für BesucherInnen auch barrierefrei anzubieten.

Mit Web-Lösungen von HiCo können Sie dieser Verordnung einfach und vor allem kostengünstig entsprechen. Wir bieten Ihnen individuell und professionell gestaltete Websites. Unser neues System erfüllt zusätzlich zu den gesetzlich vorgeschriebenen Standards (WAI Richtlinien Level "A", und XHTML) bereits jetzt die nächsten Stufen der Barrierefreiheit die erst in mehreren Jahren vorgeschrieben sein werden.



Mit einer nach den Richtlinien der „Barrierefreiheit“ gestalteten WebSite erreichen Sie außerdem eine optimierte Auffindbarkeit für Suchmaschinen, kürzere Ladezeiten, einfachere Wartung und Kompatibilität mit zukünftigen Browsertechnologien.

Was bedeutet barrierefrei?
„Barrierefreiheit“ beschreibt den ungehinderten Zugang zu Informationen im Internet, in erster Linie für behinderte Internetnutzer.

Sehbehinderte User müssen sich beispielsweise den Text einer Webseite mit einer speziellen Software (Screenreader) vorlesen lassen und sind so auf eine richtige Gliederung der Inhalte und auf aussagekräftige Beschreibungen für Bilder angewiesen. Werden auf einer Website Inhalte farblich angeordnet oder werden Farben mit inhaltlichen Bedeutungen belegt, sind farbenblinde Surfer auf eine kontrastreiche Darstellung angewiesen. Denn nur so bleiben die Farbunterscheidungen für sie erkennbar. Besucher mit ausgeprägter Sehschwäche sind darüber hinaus besonders auf veränderbare Schriftgrößen angewiesen, damit sie die Texte auch in großer Schrift anschauen und lesen können. Erfüllt eine Seite diese und andere wichtige Kriterien der Barrierefreiheit nicht, schließt sie Nutzer mit Behinderungen weitgehend aus und läuft Gefahr ihren Interessentenkreis erheblich zu verkleinern – schließlich wird das Internet gerade von Menschen mit Behinderungen überproportional häufig genutzt.

eGovernment Gesetz § 1 Abs. 3:
"Bei der Umsetzung der Ziele dieses Bundesgesetzes ist Vorsorge dafür zu treffen, dass behördliche Internet- auftritte, die Informationen anbieten oder Verfahren elektronisch unterstützen, spätestens bis 1. Jänner 2008 so gestaltet sind, dass internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen eingehalten werden."

HiCo New Media Services GmbH.
Thomas A. Edison Strasse 2
7000 Eisenstadt, Österreich
Telefon: +43.2682.704 61-00
Fax: +43.2682.704 61-10
E-Mail: E-Mail
Homepage: http://www.hico.com

Gegründet im Jahre 2001, entwickelte sich das Burgenländische Unternehmen mit Sitz im Technologiezentrum Eisenstadt zu einer Multi-Service Agentur mit hervorragenden Kompetenzen und medienübergreifendem Angebot.

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