(openPR) Verbraucherfreundlich aufbereitete Information hilft beim Weihnachtseinkauf
Mehr als 600 gefährliche Kinderspielzeuge sind 2007 in der EU aufgefallen. Betroffene Hersteller nahmen Produkte aus dem Markt. Auch die EU-Kommission wie die Mitgliedstaaten haben reagiert. Die europäischen Produkt-Warnlisten, die die Verbraucher im EU-Binnenmarkt schützen sollen, enthalten jetzt viele Spielwaren. Was fehlte: Der verbraucherfreundliche Zugang. Das Internetportal "EU-Info.de" hat diese Listings nun so bearbeitet, dass interessierte Bürgerinnen und Bürger auf den ersten Blick erkennen können, was für ihre Kinder gefährlich ist.
Ein ständig wieder kehrender Kritikpunkt ist der Einsatz von gefährlichen Weichmachern in Kunststoffen. Studien haben ergeben, dass dadurch die Fortpflanzungsfähigkeit geschädigt werden kann. Einige Schwimmreifen, die von Produktkontrolleuren getestet wurden, wiesen mehr als das Hundertfache des erlaubten Grenzwerts für den Weichmacher DEHP auf. Ein zu hoher Blei-Anteil in der Farbe ist ebenfalls gefährlich für Kinder und bedeutet, dass dieses Spielzeug in der EU nicht mehr verkauft werden darf.
Die Prüfer bemängeln weiterhin Konstruktionsfehler, zum Beispiel zu lange Schnüre, an denen sich Kinder strangulieren könnten. Oder Kleinteile, die sich ablösen und verschluckt werden könnten.
Ganz schlecht schneiden auch manche Elektro-Spielzeuge ab. Hier besteht die Gefahr, dass Kinder einen Stromschlag bekommen oder sich an spitzen Antennen die Augen verletzen.
Traurige Berühmtheit erlangten die so genannten "Aqua Dots", die in Europa unter dem Namen "Bindeez" vertrieben wurden. Das sind kleine Kügelchen, aus denen Kinder Figuren formen können. Fünf Kinder, die diese Kugeln verschluckten, wurden in den USA und Australien im Krankenhaus eingeliefert. Dabei stellte sich heraus, dass das Spielzeug Gamma-Hydroxybutyrat (GHB) enthielt. Dieser Stoff ist auch als "Vergewaltigungsdroge" bekannt: er betäubt und macht willenlos. Für Kinder ist er lebensgefährlich.
Auf die staatlichen Kontrollen bei Spielzeug können sich Eltern nur teilweise verlassen. So sagt das "CE"-Kennzeichen auf der Verpackung relativ wenig aus. Sobald der Hersteller schriftlich versichert, alle EU-Richtlinien eingehalten zu haben, darf er sich das Kennzeichen auf das Produkt drucken. Eine unabhängige Prüfung gibt es nur bei echten Qualitätssiegeln, wie dem deutschen "GS"-Zeichen für "Geprüfte Sicherheit".
Weitere Informationen zu Qualitätssiegeln, Produktsicherheit in der EU und eine Liste gefährlicher Spielzeuge des Jahres 2007 finden Verbraucher unter http://www.eu-info.de.
Direkter Zugang: http://www.eu-info.de/leben-wohnen-eu/Spielzeug/
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