(openPR) Rezeptabrechnungen mit den gesetzlichen Krankenkassen kosten nicht nur Zeit und Nerven, sondern vor allem Geld. Wer als Leistungserbringer etwa mit einem teuren Abrechnungszentrum oder direkt mit den Krankenkassen abrechnet, der zahlt garantiert zu viel. Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet jetzt Leistungserbringern von Heilmitteln, beispielsweise im Bereich Krankengymnastik, Physiotherapie, Podologie und Ergotherapie eine sehr einfache und mit 0,5 Prozent sehr kostengünstige Lösung zur elektronischen Abrechnung von Heilmittelverordnungen nach §302 SGB V (Datenträgeraustausch). Der Clou: Nach nur wenigen Minuten kann der Leistungserbringer mit den Kassen abrechnen.
Rezepte kinderleicht abrechnen
Wer mit dem Deutschen Medizinrechenzentrum abrechnet, der braucht nur einen Computer mit Internet-Anschluss und den Internet Explorer in der Version 7.x. Die Bedienung der Plattform unter www.dmrz.de funktioniert dabei völlig intuitiv. Nach der kostenlosen Anmeldung einfach einen Antrag ausdrucken, an das DMRZ schicken und loslegen. Per Mausklick werden dann nach Eingabe der abzurechnenden Rezepte die Rechnungen pro Kostenträger erzeugt und automatisch elektronisch an die zuständigen Annahmestellen versandt. So wird die Selbstabrechnung zum Kinderspiel, ohne eine komplizierte Software zu installieren und regelmäßig lästige Updates für Kostenträgeraktualisierung einzuspielen. „Der Aufwand für den Leistungserbringer ist nicht größer als für die Aufbereitung der Rezepte für ein Abrechnungszentrum“, sagt Thomas Gazda, der für die Entwicklung der Online-Lösung beim DMRZ verantwortlich ist. Seiner Meinung nach bietet das Deutsche Medizinrechenzentrum eine einfach zu bedienende, klar strukturierte und kostengünstige Möglichkeit, Rezepte abzurechnen. „Man erfasst den Inhalt eines Rezepts über seinen Internet Explorer in einer Eingabemaske, die im Aussehen einer Musterheilmittelverordnung entspricht und trägt zusätzlich die Behandlungstermine und die Preise ein“. Die Zuzahlung werde dann automatisch berechnet und die Zuzahlungsquittung kann für den Patienten ausgedruckt werden. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt bei der Lösung des DMRZ auf direktem Wege von den Kostenträgern an den Leistungserbringer, ohne Umweg über ein Abrechnungszentrum. Da die Daten automatisch vom DMRZ elektronisch an die Kostenträger übermittelt werden, zahlen die Kostenträger den vollen Betrag ohne Abzug der üblichen fünf Prozent Bearbeitungsgebühr bei Einreichung in Papierform. Einfacher geht’s nicht.
Wer sollte mit dem DMRZ abrechnen?
„Gerade Leistungserbringer mit einem relativ kleinen Umsatz mit gesetzlichen Kassen sparen im Vergleich zur Beauftragung eines Abrechnungszentrums schon enorm dadurch, dass das DMRZ keine monatliche Grundpauschale erhebt“, betont Thomas Gazda einen der wichtigsten Punkte, bei denen die Leistungserbringer richtig sparen können. Die Rechnung geht auf: Bei 3.000 Euro Umsatz pro Monat belaufen sich die Kosten für das DMRZ auf ganze 15 Euro pro Monat (zzgl. MwSt.) - das ist alles. „Es gibt keine sonstigen versteckten Kosten wie Aufschlag für den Datenträgeraustausch oder ähnliches“, versichert Gazda. Die günstige Abrechnungslösung des Deutschen Medizinrechenzentrums können alle Leistungserbringer aus folgenden Bereichen nutzen: Masseure, medizinische Badebetriebe, Krankengymnasten/Physiotherapeuten, Podologen, Medizinische Fußpfleger, Logopäden/Atemlehrer, Sprechlehrer und Stimmlehrer/staatlich anerkannte Sprachtherapeuten, Sprachheilpädagogen/Dipl. Pädagogen, Sonstige Sprachtherapeuten, Ergotherapeuten, Kurbetriebe und sonstige therapeutische Heilpersonen.
Schnell anmelden
Wer sich bis zum 31.12.2007 unter www.dmrz.de anmeldet, sichert sich die günstigen Tarife des Deutschen Medizinrechenzentrums. Für Fragen steht allen Leistungsempfängern ein persönlicher Ansprechpartner bereit. Unter der Durchwahl 02181 / 243557 beantwortet Thomas Gazda alle Fragen rund um die innovative Abrechnungslösung. „Je später sich ein Leistungserbringer anmeldet, desto mehr Geld gibt er unnötigerweise für die Abrechnung aus“, sagt Gazda. Übrigens: Es gibt keinerlei zeitliche Bindungen versteckte Gebühren oder Mindestvolumen.













