Reichweitenstarke Tempolimit-Umfrage des DZ-Media Verlags
(openPR) Mit dem Motto „Vollgas oder Tempo nach Ma? richtet sich die neuste Online-Umfrage „limit130.de“ des DZ-Media Verlags in Essen an die deutsche Bevölkerung und erzielt enorme Resonanz. Seitdem sich der SPD-Parteitag für ein grundsätzliches Tempolimit von 130 km/h ausgesprochen hat, spaltet dieses Thema die deutsche Nation. Laut Medienberichten gehören zu den Hauptargumenten der Umweltschutz, die erhöhte Sicherheit und der verbesserte Verkehrsfluss. Die Opposition betont, dass das Tempolimit weder einen ökologischen noch einen ökonomischen Wert hat.
Was Deutschland zu diesem Thema zu sagen hat, zeigt die Online-Umfrage des DZ-Media Verlags. Hier kann die deutsche Bevölkerung nicht nur für und gegen ein Tempolimit auf deutschen Autobahnen abstimmen, sondern auch ihre Meinung mittels eines Kommentars äußern und online publizieren. Einen Überblick über die aktuellen Kommentare finden Sie auf > http://meinungen.limit130.de
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:DZ-Media Verlag GmbH
Gärtnerstr. 44
45128 Essen
Fon: 0800 3963342
Fax. 0800 3963342-10
E-Mail:

Über das Unternehmen
Der DZ-Media Verlag ist seit 1998 als Full-Service-Agentur im Fachbereich Direktmarketing tätig und führt regelmäßig Online-Umfragen durch.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Reichweitenstarke Tempolimit-Umfrage des DZ-Media Verlags“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.