(openPR) 01.11.2007 - Mit Beschluß vom 17.07.2007 hat mit dem Berliner Kammergericht nun erstmals ein Oberlandesgericht über eine Klage gegen Walther Rasch entschieden – und das voll zu Gunsten des Anlageopfers. Rasch, als Geschäftsführer der DPM Deutsche Portfolio Management AG verantwortlich für die Geschäftsleitung und den Emissionsprospekt der „Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG“ wird vom Kammergericht als Verantwortlicher für den fehlerhaften Prospekt angesehen und muß Schadensersatz leisten.
Gleiches widerfährt allmählich auch den übrigen Protagonisten dieses Stücks aus dem Kapitalanlage-Tollhaus: der Bundesverteidigungsminister a.D., Justizsenator a.D. und emeritierte Rechtsprofessor Dr. Rupert Scholz wurde vom LG Mosbach am 15.08.2007 zu Schadensersatz verurteilt, der schillernde Vertriebsprofi und „BILD“-Gewinner-des-Tages vom 10.02.2004 Michael Turgut wurde vom AG Berlin Neukölln persönlich in die Haftung genommen.
Rasch hatte bereits eine Berufung zurückgenommen – das OLG Brandenburg hatte in der mündlichen Verhandlung wohl Bedenken an deren Erfolgsaussichten geäußert, so das Kammergericht in dem Berliner Beschluß. Mit diesem wurde Rasch’ Berufung zurückgewiesen – wegen offensichtlicher Aussichtlosigkeit. Denn, so die Berliner Richter, Rasch als Prospektverantwortlicher hat die Liquiditätsflüsse von dem „Deutschem Vermögensfonds I“ an die Invictum GmbH falsch dargestellt und die Anleger darüber im Unklaren gelassen, das die angeblichen 2.500 Exklusiv-Vertreter der Invictum tatsächlich in einem Vertragsverhältnis mit Dritten standen. Hierfür hat er zu haften. Ob Rasch die Ansprüche aller geprellten Anleger wird bedienen können, zeigt die Zukunft.
Anleger haben jedenfalls seit den weiteren Urteilen des LG Mosbach und des AG Neukölln auch die Möglichkeit, weiter Personen in die Haftung zu nehmen. So hat das AG Neukölln (AZ:12 C 394/06) Michael Turgut persönlich neben der Futura Finanz GmbH & Co. KG zum Schadensersatz verurteilt. Turguts Futura Finanz hatte ja den Vertrieb der Kapitalanlage übernommen, Turgut selbst war stellvertretender Vorsitzender des Konzern-Aufsichtsrates. „Ihm liegt das Geld kleiner Leute am Herzen“, hatte die Bild-Zeitung treffender Weise am 10.02.2004 berichtet. Seine Futura Finanz wird seit längerem für ihre Vertriebsmethoden kritisiert, Turgut selbst wurde bereits am 10.04.2006 zum AZ 5 O 145/05 rechtskräftig für die Vermittlung einer atypisch stillen Beteiligung zum Schadensersatz verurteilt. Der Berliner Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke, der dieses Piloturteil erstritt, hatte bereits zuvor vor dem LG Leipzig einen Anspruch gegen die Futura Finanz erfolgreich durchgesetzt (04 S 5790/04).
Die Futura Finanz versucht aktuell, mit allerhand Taschenspielertricks ihrer Verantwortung zu entkommen und behauptet stets, man verklage die falsche Gesellschaft aus dem Futura-Universum. Die aktuell jeweils verklagte sei jedenfalls nicht tätig geworden. Während das LG Hof und das OLG Bamberg diesen Ammenmärchen vielfach Glauben schenken und der Meinung sind, der Anleger habe sich gewissermaßen bei der Beratung den Handelsregisterauszug vorlegen zu lassen, gehen die Landgerichte Landshut (Urteil vom 08.12.2005), Leipzig (Urteil vom 08.06.2007) und Neuruppin (Urteil vom 16.01.2007) Turguts Anwälten hier nicht auf den Leim und verurteilen die „Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG“ als Rechtsnachfolgerin der Futura Finanz AG.
Auch Matthias Ginsberg, Stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates der DPM AG, ist bereits erfolgreich in die Haftung genommen worden. Am spektakulärsten ist jedoch das Urteil des LG Mosbach vom 15.08.2007, in welchem neben anderen auch Prof. Dr. Rupert Scholz zu über 35.000,00 € Schadensersatz verurteilt wird. Dabei stellt das Gericht wesentlich auf die Inanspruchnahme persönlichen Vertrauens Scholz’ ab, welches ihn für die Anleger zu einem Garanten der Kapitalanlage gemacht habe.
Fazit: Spiel nicht mit den Schmuddelkindern – schnell bekommt deine Weste selbst Flecken. Für Anleger heißt es jedenfalls, schleunigst einen Anwalt aufzusuchen. Prospekthaftungsansprüche verjähren spätestens in drei Jahren seit Gesellschaftsbeitritt und auch Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung verjähren in drei Jahren, gerechnet ab Sylvester des Jahres der Kenntniserlangung. Viele Anleger sind in 2004 geworben worden.








