(openPR) In der Therapie der Anämie haben sich verschiedene gentechnisch hergestellte, so genannte rekombinante humane Erythropoetine, auch Epoetine, rh-EPOs oder kurz EPOs genannt, fest etabliert – als Alternative zur Bluttransfusion stellen sie einen hoch geschätzten Fortschritt dar. Seit Marktzulassung des ersten Epoetins in Europa sind 20 Jahre verstrichen, aber dennoch gelten diese Mittel zu Recht immer noch als „High-tech“-Medikamente. Nach Ablauf des Patentschutzes für die Originalsubstanzen (Originatoren) ist es nun rechtlich möglich, „Nachbildungen“ dieser Präparate in den Markt zu bringen. Diese werden „Biosimilars“ genannt (engl. „similar“ = ähnlich), da es nicht möglich ist, die Moleküle des Originators 100 % identisch nachzubauen. Damit werden Biosimilars von den Generika, also Nachahmerprodukten synthetisch hergestellter Arzneimittel, abgegrenzt. Zur Zulassung von Biosimilars müssen daher eine mit dem Originalpräparat vergleichbare Qualität sowie Wirksamkeit und Sicherheit nachgewiesen werden, erklärte Dr. Gerhard Hager bei einem Symposium anlässlich des 38. Kongresses der Gesellschaft für Nephrologie im September in München.
Die EPO-Entwicklung – ob Original oder Biosimilar – ist extrem aufwändig
Der Entwicklungsaufwand für ein Biosimilar ist aufgrund dieser besonderen, hohen Anforderungen deutlich größer und teurer als für die Entwicklung eines Generikums. Das gilt ohne Einschränkung auch für das Epoetin alfa-Biosimilar Abseamed® von MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG. Für jedes Biosimilar muss der Produktionsprozess genauso wie die Chargenprüfung neu eingerichtet, evaluiert und standardisiert werden. Alle diese Prozesse sind Gegenstand des Zulassungs-verfahrens. Aber bereits vor der Zulassung werden sie zum Schutz der Patienten, die an den geforderten klinischen Zulassungsstudien teilnehmen und dazu das Biosimilar als Prüfpräparat erhalten, von den zuständigen Behörden überwacht. Schon vor der ersten Anwendung am Patienten ist ein umfangreiches präklinisches Prüfprogramm zur Testung der Vergleichbarkeit des Biosimilars mit dem Originator und zur ersten Überprüfung der Sicherheit abzuleisten; dazu gehören umfangreiche pharmakologische und toxikologische Untersuchungen. Für den gesamten Entwicklungsprozess des Biosimilars gibt es mehr als ein Dutzend Richtlinien von nationalen und internationalen Behörden zu beachten. Dazu erklärte Dr. Hager, Experte für Entwicklungen von Biologicals und Biosimilars aus Tutzing, zusammenfassend, „Die Ent-wicklung von Erythropoetinen – ob Biosimilar oder Originalpräparat – ist extrem aufwändig. Die Vergleichbarkeit des Präparats mit dem Originalpräparat zeigt sich nach der Evaluation der gesamten Entwicklung, also Produktion, Formulierung, präklinischer und klinischer Prüfung. Alle Teile der Entwicklung werden damit Teil der behördlichen Überwachung und implizit des Zulassungsprozesses eines Biosimilars.“ Die Anforderungen an die Qualität von Biosimilars sind in der Europäischen Union im internationalen Vergleich sehr hoch, bestätigte Professor Dr. Dr. Walter Hörl, Nephrologe aus Wien. Deshalb sind bei Biosimilars aber auch keine so großen Preisabschläge gegenüber dem Original zu erwarten wie sie bei Generika allgemein üblich sind. Dazu zitierte Professor Dr. Dr. Hörl aus einer Publikation von 2006, in der es heißt, „Die Zulassungsbehörden werden möglicherweise mit zu-nehmender Erfahrung über die klinische Relevanz von klar beschreibbaren Unterschieden zwischen Original und
Biosimilar die Hürden lockern. Vermutlich erst dann werden sich deutlich spürbare Kosteneinsparungen einstellen.“ (Kleist P, Pfister K; Nephro-News 2006; 5:9-12)
Abseamed® vergleichbar wirksam und sicher wie das Epoetin alfa-Original
Dr. Hager erinnerte daran, dass rekombinante humane Epoetine keine körperidentischen Erythropoetine sind, sondern eigenständige Arzneimittel. Epoetin alfa, beta und delta sind zwar hinsichtlich ihrer Aminosäuresequenz mit dem körpereigenen Erythropoetin identisch, das Glycosilierungsmuster (Zucker-Seitenketten des Moleküls) kann jedoch je nach Wirtszelle, in der das Epoetin exprimiert wird, variieren. Das Glycosilierungsmuster beeinflusst wiederum die räumliche Struktur des EPO-Moleküls und bestimmt dessen Wirksamkeit und Plasmahalbwertszeit, aber auch die Immunogenität und das Nebenwirkungsprofil. Das rekombinante humane Epoetin alfa und dessen Biosimilar Abseamed® werden in CHO-Zellen, genetisch veränderten Ovarialzellen des chinesischen Hamsters, hergestellt und sind insofern etwas anders glycosiliert als das natürliche menschliche EPO. Im Rahmen der für die Zulassung erforderlichen Prüfungen zeigte das Biosimilar Abseamed® die geforderte vergleichbare Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit mit dem Originator.
Die renale Anämie hat eine multifaktorielle Genese
Die renale Anämie lässt sich heute zuverlässig mit einem Epoetin oder dessen Biosimilar therapieren. Die Therapie zielt darauf ab, das Hämoglobin (Hb) des anämischen Patienten leitliniengerecht auf Werte zwischen 11 g/dl und 12 g/dl einzustellen. Grundsätzlich sind nach Professor Dr. Dr. Hörl alle verfügbaren Epoetine in der Lage, dieses Ziel zu erreichen. Die neuen Epoetin Biosimilars bieten dabei eine kostengünstige Alternative. Ob und wie rasch dieses Therapieziel erreicht und langfristig gehalten wird, hängt allerdings nicht allein von der Dosierung des eingesetzten Epoetins ab, sondern auch von Komorbiditäten der Patienten, die zur Ausprägung der Anämie beitragen können. Dazu zählt Professor Dr. Dr. Hörl die Mangelernährung, das Eisen- und Vitamindefizit als Folge des dialysebedingten Eisen- bzw. Vitamin-Verlustes, krankheits- und therapiebedingte Inflammation und Infektion, Hyperphosphatämie und metabolische Azidose. Auch die Art der Immunsuppression nach Nierentransplantation und das chronische Transplantatversagen mit Anstieg des C-reaktiven Proteins (CRP) sind wichtige Punkte, welche die Effektivität der Epoetin-Therapie beeinflussen. Alle diese Faktoren müssen vor der Anämie-Behandlung oder parallel dazu therapeutisch adäquat angegangen werden. „Die renale Anämie ist multifaktorieller Genese und bedarf deshalb einer multifaktoriellen Diagnostik und Therapie“, erklärte Professor Dr. Dr. Hörl.
Adäquate Eisenversorgung: Voraussetzung für ökonomischen Epoetin-Einsatz
„Zur Anämiekorrektur benötigt man für einen Hämo-globinanstieg um 1 g/dl etwa 150 mg Eisen“, erklärte Professor Dr. Roland M. Schaefer, Münster. Um diese Menge kurzfristig der Erythropoese zuzuführen, sind Patienten unter Hämodialyse-Behandlung zumeist auf eine intravenöse Eisensubstitution angewiesen. Dazu gab Professor Dr. Schaefer zu bedenken, dass bei Gesunden pro Tag etwa 20 mg Eisen aus abgebauten Erythrozyten verfügbar werden und der Erythropoese gleich wieder zur Verfügung stehen. In der Tat verliert der Organismus – von Blutungen abgesehen – kaum Eisen; entsprechend wenig vermag er aber auch aus der Nahrung über den Darm zu resorbieren. Insofern können Dialysepatienten mit behandlungsbedingt chronischem Blutverlust das entstehende Eisendefizit von bis zu 3 Gramm pro Jahr kaum adäquat über die Resorption neuen Eisens ausgleichen, zumal eine höher dosierte orale Eisensubstitution wegen intestinaler Unverträglichkeiten nicht toleriert wird. Immer dann ist eine intravenöse Eisensubstitution erforderlich, um die Eisenspeicher adäquat aufzufüllen, was letztlich sogar zu einer Einsparung von Epoetin führt. Dazu erklärte Professor Dr. Schaefer, „In zahlreichen Studien konnte gezeigt werden, dass eine adäquate Eisensubstitution ein entscheidender Faktor für eine optimale hämatopoetische Response bei Epoetin-Therapie ist. In diesem Zusammenhang wurde über Einsparungen der Epoetin-Dosierung von bis zu 70 % berichtet“ (Descombes E, Fellay G; Nephron 2000; 84:196-197).
(7.830 Zeichen) Oktober 2007
Bericht vom Satellitensymposium „Faktoren, die den Hb-Wert beeinflussen – Eine ganzheitliche nephrologische Betrachtung“ – 38. Kongress der Gesellschaft für Nephrologie
München, 24. September 2007
Sponsor: MEDICE Arzneimittel Pütter GmbH & Co. KG
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www.medice.de
Anzahl Mitarbeiter: 300 Mitarbeiter
Umsatz 2006: ca. 95 Mio. Euro
Geschäftsfelder: Nephrologie
Kinder- und Jugendpsychiatrie
Praktiker und Internisten
OTC
Geschäftsführung: Dr. Sigurd Pütter
Dr. Sigurd Pütter, Jahrgang 1942, trat nach ärztlicher Ausbildung 1970 in das Unternehmen ein. Zunächst leitete er das Qualitäts-Kontroll-Labor. 1977 wurde er nach dem Tode seines Vaters und Firmengründers, Gustav Pütter, geschäftsführender Inhaber der MEDICE. Dr. Sigurd Pütter engagiert sich in vielfältigen Ehrenämtern. So ist er zum Beispiel Ehrensenator der Universität Tübingen, Vorstandsmitglied im Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V., Vizepräsident der Südwestfälischen Industrie- und Handelskammer, Vorstandsvorsitzender der Landesinitiative Health Care NRW.
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Dr. Katja Pütter-Ammer
Dr. med. Katja Pütter-Ammer ist Humanmedizinerin mit zusätzlicher Ausbildung zum Master of Pharmaceutical Medicine. Nach ihrem Studium arbeitete Sie als Ärztin an einer Universitätsklinik in München, ging dann zu einem Forschungsaufenthalt an die Tufts University Boston, wo sie zusätzlich das Certificate of Studies in Business and Administration der Harvard University erwarb. Anschließend wechselte sie in die Pharmaindustrie und war dort in der Klinischen Forschung und im Marketing tätig. Anfang 2001 trat sie als Medizinische Direktorin bei MEDICE ein und ist seit 2002 Geschäftsführerin. Seit 2002 hat sie einen Lehrauftrag an der Universität St. Gallen.







