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Gerichtsfeste Übertragung von Unternehmerpflichten im Arbeitsschutz und Umweltschutz

18.10.200709:20 UhrIndustrie, Bau & Immobilien

(openPR) Wuppertal, 18.1.02007 - Jeder Unternehmer hat vielfältige rechtliche Anforderungen zu erfüllen, ob im Steuer- und Sozialrecht oder aber auch im Arbeitsschutzrecht und Umweltschutzrecht. Einen Teil der Pflichten kann der Unternehmer auf geeignete Personen, in der Regel Meister und Vorarbeiter, übertragen. Damit dieses rechtssicher geschieht hat das Büro Hartmut Frenzel für den Bereich des Arbeitsschutzes und des Umweltschutzes den nachfolgenden Mustertext entwickelt. Dieser ergänzt den Arbeitsvertrag um die dort aufgeführten Pflichten.



Muster zur Übertragung von Unternehmerpflichten
Arbeitsschutz und Umweltschutz
(Ergänzung zum Arbeitsvertrag)

Hiermit übertrage/n ich/wir Herrn/Frau Name für den Bereich / Abteilung / Betrieb die dem Unternehmer hinsichtlich des Arbeitsschutzes (Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren) und des Umweltschutzes, folgende obliegende Pflichten:

1. Aufgaben
Herr/Frau Name hat im Rahmen seiner/ihrer betrieblichen und finanziellen Kompetenzen in eigener Verantwortung insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass
• die Gefährdungsbeurteilung unter Beteiligung der betroffenen Beschäftigten
durchgeführt, dokumentiert und regelmäßig fortgeschrieben wird;
• für den Arbeitsbereich Betriebsanweisungen (u.a. Maschinen, Gefahrstoffe,
VAwS) als Standard erstellt werden, die Mitarbeiter hierin vor Arbeitsaufnahme und danach mindestens jährlich nachweislich unterwiesen werden und deren Anwendung und Umsetzung regelmäßig kontrolliert wird.
• notwendige Arbeitsschutzmittel angeschafft bzw. zur Verfügung gestellt, regelmäßig auf Funktionsfähigkeit überprüft und diese entsprechend den Weisungen von den Mitarbeitern verwendet werden;
• festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt bzw. entsprechende Informationen und Maßnahmen zu deren Beseitigung unverzüglich eingeleitet werden;
• Beschäftigungsbeschränkungen (Behinderte, Jugendliche, werdende Mütter) eingehalten werden;
• eine wirksame Erste Hilfe sichergestellt wird, Ersthelfer bestellt sind und für eine regelmäßige Aus- und Fortbildung der Ersthelfer gesorgt wird;
• Brandschutzhelfer bestellt sind und für eine regelmäßige Aus- und Fortbildung der Brandschutzhelfer gesorgt wird;
• ein Lärm-/Vibrationskataster erstellt sowie Lärm- / Vibrationsminderungsprogramm durchgeführt wird;
• Prüfbücher für prüfpflichtige Anlagen gemäß Betriebssicherheitsverordnung geführt werden.
2. Befugnisse
Herr/Frau Name ist befugt, zur Erfüllung seiner/ihrer vorstehenden Aufgaben
• verbindliche Weisungen gegenüber dem/der ihm/ihr unterstellten Mitarbeitern zu erteilen.
• verbindliche Weisungen gegenüber Mitarbeitern aus anderen Bereichen zu erteilen, sofern gegen Sicherheits-/Umweltgesetze/-vorschriften verstoßen wird.
• notwendige Anschaffungen (z.B. Schutzausrüstung) bis zu einem Wert von Betrag pro Jahr zu tätigen. Sofern Anschaffungen über die o.g. Summe hinaus notwendig sind, ist unverzüglich Herr/Frau Name zu informieren, der/die dann die entsprechende Entscheidung zu treffen hat.
3. Zeitliche Feststellung
Wenn und soweit es zur ordnungsgemäßen Durchführung der vorstehenden Aufgaben erforderlich ist (z.B. Schulungen) wird Herr/Frau Name von seinen anderen Aufgaben zeitweise befreit.
4. Fortbildung
Herr/Frau Name ist verpflichtet, sich über den aktuellen Inhalt der für seinen Aufgabenbereich einschlägigen Rechtsvorschriften zu informieren (Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien etc.).
Er/Sie wird dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit, dem Betriebsarzt, dem Umweltbeauftragten und andere Person unterstützt.
Das Unternehmen stellt sicher, dass sich Herr/Frau Name durch den Besuch von Lehrgängen (z.B. Berufsgenossenschaft etc.) und Messen (Arbeitsschutzmessen, Technische Messen etc.) das notwendige Wissen aneignen kann. Herr/Frau Name bestätigt mit seiner/ihrer Unterschrift, dass er/sie mit der Übertragung der Unternehmerpflichten im o.g. Umfang ausdrücklich einverstanden ist.

Ort, Datum ______________________________________
_________________________ _________________________
Unterschrift des Unternehmers Unterschrift des Verpflichteten

Hartmut Frenzel • Nachhaltig. Exzellent. Beraten.
Orffweg 32 • 42289 Wuppertal ••• Postfach 200530 • 42205 Wuppertal
Telefon +49 (0) 202 - 2 54 14 72 ••• Telefax +49 (0) 202 - 2 54 14 73

Pressekontakt: Hartmut Frenzel

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