Bonitätsorientierte Zinsanpassung und -klauseln optimal gestalten
(openPR) „Zinsänderungsklauseln in der Praxis“ am 15. November 2007 in Frankfurt/Offenbach
Spätestens seit dem Inkrafttreten der SolvV im Januar 2007 gilt für die Mindest-Eigenkapitalausstattung von Kreditinstituten: Je besser die Schuldnerbonität, desto weniger Eigenkapital muss das Kreditinstitut für dieses Einzelgeschäft vorhalten.
Zinsänderungsklauseln sollen die Fälle abdecken, in denen sich die Schuldnerbonität während der Darlehenslaufzeit verändert und damit eine Anpassung des Kundenzinses erforderlich macht. Bei der konkreten Ausgestaltung bonitätsorientierter Zinsänderungsklauseln sind sowohl darlehens- als auch AGB-rechtliche Normen zu berücksichtigen. Die Experten des Seminars „Zinsänderungsklauseln in der Praxis“ zeigen den aktuellen Stand zu Zinsänderungsklauseln auf und erarbeiten Gestaltungsvorschläge für die Entwicklung rechtssicherer Zinsänderungsklauseln.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.forum-institut.de/veranstaltung.asp?SemNr=0711313
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