(openPR) Ein neues Strafprozessrecht (Codigo do Processo Penal), dass am 15.09.07 in Kraft getreten ist, hat in Portugal für erhebliche Kontroversen in der Justiz gesorgt. Auch in der Bevölkerung hat sich Unsicherheit breitgemacht.
Dies beruht insbesondere auf der Tatsache, dass das neue Gesetz die Fristen für die Verhängung von Untersuchungshaft verkürzt hat (maximal 2 Jahre). Aufgrund der neuen Gesetzeslage sind in der Zeit vom 15.09. - 19.09. bereits 135 Untersuchungshäftlinge freigekommen, darunter viele in 1.Instanz zu hohen Haftstrafen verurteilte Gewaltverbrecher.
An der Algarve hat insbesondere die Freilassung von 3 Rumänen Aufsehen erregt, die in 1.Instanz vom Gericht in Loulé zu je 22 Jahren Gefängnis verurteilt wurden. Sie hatten im April 2005 ein britisches Ehepaar in ihrer Villa gewaltsam überfallen. Der Ehemann starb dabei an einem Herzinfarkt. Da das Urteil gegen sie noch nicht rechtskräftig ist, wurden sie nun aufgrund des neuen Gesetzes aus dem Gefängnis entlassen.
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