(openPR) Hausaufgaben erledigt! Die EU sorgt kontinuierlich dafür, dass sich der deutsche Markt mit seinen Rahmenbedingungen an das europäische Niveau anpasst. Ein wichtiger Schritt war der dringende Auftrag aus Brüssel an die Adresse Deutschlands, Handelsregister und Handelsregisterauszüge auch online abrufbar zu machen. Unter unternehmensregister.de ist dies seit Anfang des Jahres recht problemlos möglich und nach kurzer Anmeldeprozedur bekommt man kurzfristig Infos zu Registerdaten, Veröffentlichungen und Registerbekanntmachungen.
Insolvenzen können hier ebenso nachgefragt werden, wie Fonds- und Kapitalmarktinformationen. Über das Unternehmensregister haben angmeldete User Zugriff auf Veröffentlichungen und Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger oder können in den Eintragungen im elektronischen Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister recherchieren.
Die reine Online-Info-Suche ist kostenlos, Anforderungen der Registerauszüge in originaler Form kosten aber Geld. Eine Handelsregisterabfrage ist z.B. ab 4,50 Euro möglich, bezahlt wird mit Kreditkarte oder per Lastschrift.
Das beauftragte Bundesjustizministerium nutzte das Umfeld der Gesetzerstellung rund um das “Elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister” (EHUG) und kreierte ein Shopsystem. Jedermann sollte nach erfolgter Registrierung gegen Gebühr alle relevanten Unternehmensdaten und Jahresabschlüsse einsehen können.
Interessierte können dies in den jeweils zuständigen Gerichten natürlich immer noch vor Ort und auch weiter umsonst erledigen. www.unternehmensregister.de soll diesen Weg nicht einsparen, aber dem, der weit entfernt recherchiert, die Einsichtnahme in deutsche Register möglich machen.
Das neu gegründete Bundesamt für Justiz wacht über die Einträge und überprüft z.B., ob Unternehmen ihre veröffentlichungspflichtigen Daten auch termingerecht per E-Mail beim Unternehmensregister oder beim elektronischen Bundesanzeiger einreichen (www.ebundesanzeiger.de).
Bislang sind betroffene Betriebe aber noch nicht zur Datenübermittlung verpflichtet - mehr dazu in einem weiteren Newsletter-Thema.
Nach neuer Gesetzeslage einzureichende Daten sind neben dem veröffentlichungspflichtigen Jahresabschluss die Börsenpflichtmeldungen(Ad-hoc-Meldungen) und Firmenbeteiligungen ab einer Mindestschwelle von 3 Prozent. Neben den Ltds mit Eintrag ins Deutsche Handelsregister sind Personenhandelsgesellschaften (GmbH oder Ltd & Co KG), Partnerschaftsgesellschaften (Anwaltskanzleien etc.), Europa AGs, seerechtliche Gesellschaften und Einzelkaufleute mit größeren Betrieben veröffentlichungspflichtig.










