(openPR) Berlin, 3. September 2007 – In einer am 6. Juli 2007 veröffentlichten Pressemitteilung hat der „Deutsche Bundesverband Coaching e.V.“ (DBVC) die Einrichtung eines „Sachverständigenrates für Coaching“ bekannt gegeben. Die Pressemitteilung war mit der Schlagzeile „DBVC unterstreicht Führungsanspruch mit Einrichtung des Sachverständigenrates“ überschrieben.
Zu diesem Sachverhalt nimmt der Coaching-Berufsverband ICF Deutschland e.V., die deutsche Sektion der International Coach Federation (ICF), wie folgt Stellung:
Die deutsche Sektion der International Coach Federation (ICF), des weltweit größten Berufsverbandes professioneller Coachs, begrüßt den Versuch des DBVC, einheitliche Qualitätsstandards für das Berufsfeld Coaching zu definieren. Ob dieses Ziel allerdings mit dem nun vom DBVC eingerichteten „Sachverständigenrat“ erreicht werden kann, ist aus Sicht der ICF Deutschland fraglich. Viel wichtiger wäre es, dass sich der selbsternannte „Bundesverband Coaching“ in die Diskussion mit den anderen, durchweg mitgliederstärkeren Verbänden einbringt. Doch leider fehlte der DBVC beim letzten Treffen der deutschen Coaching-Verbände, das am 23. April dieses Jahres in Frankfurt am Main stattfand.
Die International Coach Federation ist seit 1995 als methodenunabhängiger Berufsverband am Markt präsent; sie hat über 12.000 Mitglieder in mehr als 80 Ländern. Seit Gründung der ICF ist das Thema „Ethik im Coaching“ ein zentraler Bestandteil der Mitgliedschaft: Jeder ICF-Coach verpflichtet sich schriftlich, die ethischen Richtlinien der ICF einzuhalten. Die ethischen Standards („Code of Ehtics“) der ICF umfassen 28 Punkte; sie definieren:
1. „Das professionelle Verhalten als Coach“
2. „Das professionelle Verhalten mit Kunden“
3. „Vertraulichkeit“
4. „Interessenkonflikte“
Parallel dazu existiert seit vielen Jahren das Angebot des „Ethical Conduct Review Process (ECR)“; hierbei handelt es sich um eine Beschwerdestelle, an die sich jeder wenden kann, der bei einem ICF-Coach unethisches Verhalten beobachtet zu haben glaubt. Wie wirksam die Verpflichtung auf die ethischen Standards der ICF ist, zeigt die Tatsache, dass seit Gründung der ICF nur zwei solcher Verfahren angestrengt wurden – und das bei weltweit über 12.000 ICF-Coachs!
Aus Sicht des deutschen ICF-Vorstands ist damit belegt, dass die Verpflichtung auf die ethischen Richtlinien der ICF ein wirksames Mittel ist, um unethisches Verhalten weitestgehend zu verhindern. Die ICF ist gerne bereit, diese Richtlinien mit anderen Verbänden zu teilen und als deutschlandweiten Standard zu etablieren.
Weitere Informationen über die ICF Deutschland:
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