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VPRT-Präsident Jürgen Doetz auf der Medienwoche Berlin-Brandenburg zu den digitalen Plänen von ARD und ZDF

29.08.200712:08 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Länder müssen eigenmächtige Expansion der Anstalten stoppen

· Online- und Mobile-Angebote gehören nicht zum Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks
· Alle Angebote von ARD und ZDF sollen ab sofort ‚Public Value-Test’ durchlaufen



Berlin, 29. August 2007 - Im Rahmen der Medienwoche Berlin-Brandenburg hat der Präsident des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT), Jürgen Doetz, die digitalen Pläne von ARD und ZDF scharf kritisiert. „Online- und Mobile-Angebote gehören nicht zum Kernauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“, so Doetz. Sie dürften lediglich ausschließlich programmbegleitend mit programmbezogenem Inhalt veranstaltet werden. Das schließe exklusive Online- und Mobile-Formate ebenso wie Angebote zur individuellen und zeit-unabhängigen Nutzung grundsätzlich aus. Aufgrund der Vereinbarung mit der EU-Kommission seien die Länder verpflichtet, die umfassenden Expansionsvorhaben der Anstalten in diesem Bereich zu stoppen, nachdem ARD und ZDF durch ihre Digitalpläne den Konsens einseitig aufgekündigt hätten.

Mit Blick auf ein schier unbegrenztes, inhaltlich umfassendes und vielfältiges digitales Medienangebot privater Anbieter müsse grundsätzlich gefragt werden, welche besondere Leistung die Anstalten für die Gesellschaft erbringen, die die Solidarfinanzierung aus Gebühren rechtfertige. Alle öffentlich-rechtlichen Angebote seien darauf hin zu überprüfen, ob sie im Verhältnis zu den Angeboten im Medienmarkt einen gesellschaftlichen Mehrwert (Public Value) erbringen. Neue Angebote müssen vor ihrem Start einen dreistufigen „Public Value-Test“ durchlaufen, in dem die Rundfunkgremien der Anstalten, die von neuen Projekten betroffenen Medienunternehmen und schließlich die Rechtsaufsicht die Erforderlichkeit und Marktkonformität geplanter neuer Angebote jeweils prüfen müssten. Der Auftrag der öffentlich-rechtlichen Anstalten im Rundfunkstaatsvertrag müsse sowohl qualitativ hinsichtlich der aus Gebühren zu finanzierenden Inhalte als auch quantitativ hinsichtlich des Umfanges des Angebotes konkret festgeschrieben werden.

Für den von der EU-Kommission geforderten „Public Value-Test“ fordert der VPRT eine Ausgestaltung an Hand verbindlicher Kriterien und eine Festschreibung im Rundfunkstaatsvertrag. Er mache nur Sinn, wenn er so konkret geregelt sei, dass das ganze Verfahren auch nach objektiven Maßstäben rechtlich überprüft werden könne und die privaten Medienunternehmen wirksam einbezogen werden. Eine völlig unbestimmte Experimentierklausel, wie die ARD sie in ihrem Digitalpapier vorsieht, würde den Sinn dieses Verfahrens aushebeln und wäre ein Freifahrschein für alle neuen digitalen öffentlich-rechtlichen Aktivitäten, der den EU-Vorgaben nicht entspräche.

Vor dem Hintergrund der wichtigen Rolle, die den internen Gremien der gebührenfinanzierten Anstalten bei dem Public Value-Test zukomme, sprach Doetz sich für eine Reform der Aufsicht der Anstalten aus, die die interne Aufsicht effizienter und unabhängiger gestalte und die externe Aufsicht stärke. „Es kann nicht zielführend sein, dass die Kontrollgremien der öffentlich-rechtlichen Sender sich als Teil der Sender begreifen und entsprechend dieses Selbstverständnisses Interessen geleitet agieren“, so Doetz, „während der private Rundfunk von unabhängigen externen Behörden effektiv kontrolliert wird.“

Mit Blick auf die umfassende Kritik der EU-Kommission zu den vielzähligen kommerziellen Aktivitäten von ARD und ZDF forderte Doetz u. a. die Abschaffung der Refinanzierung der Anstalten aus Werbung und Sponsoring und die konsequente Umsetzung der europäischen Transparenzrichtlinie für alle Aktivitäten der Anstalten, die nicht für die Erfüllung des Grundversorgungsauftrages erforderlich seien. Da, wo sich die Anstalten in kommerziellen Märkten bewegten, wie zum Beispiel im Bereich der On-Demand-Dienste, könne dies allenfalls über selbstständige Töchter geschehen, die sich marktkonform verhalten. Eine Quersubventionierung durch Gebühren sei auszuschließen. Auch für diesen Bereich habe die EU-Kommission gemeinsam mit den Ländern umfassende Vorgaben festgelegt, die aus Sicht des VPRT dringend zeitnah zur Anwendung kommen müssen, um weitere Wettbewerbsverzerrungen zu verhindern.

Doetz appellierte an die Länder, die Vorgaben der EU-Kommission, die bis Anfang 2009 umgesetzt sein müssen, umgehend in konkreten Zielvereinbarungen mit ARD und ZDF verbindlich festzuschreiben. „Es kann nicht sein, dass ARD und ZDF sich bis 2009 ungehindert gebührenfinanziert ihre digitale Wunschwelt bauen und Fakten schaffen, die die Anforderungen der EU-Kommission außer Acht lassen“, so Doetz. Die Kommission habe konkrete Vorgaben zur Regelung des Wettbewerbs im Medienmarkt gemacht. Auf dieser Grundlage müsse das Miteinander von ARD und ZDF mit den privaten Medienunternehmen ab sofort geregelt werden. Ansonsten würden weitere Fehlentwicklungen des dualen Rundfunksytems auf Kosten der Gebührenzahler und zu Lasten der privaten Medienunternehmen stattfinden.

Verband Privater Rundfunk und Telemedien e. V. (VPRT)
Stromstraße 1
10555 Berlin

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