(openPR) Ein Gesetz nach dem Vorbild Baden-Württembergs wird das bisherige Marktanreizprogramm für Solaranlagen bundesweit ablösen
Eigenheimbesitzer müssen durch die bevorstehende gesetzliche Regelung künftig mit Nachteilen bei der Förderung solarthermischer Anlagen rechnen: Künftig wird ein Gesetz die Nutzung regenerativer Energien im Haushalt vorschreiben! Es zeichnet sich ab, daß die bisher unbürokratisch erhältlichen Zuschüsse vom Staat für die Nutzung von Sonnenwärme bei der Heizungsunterstützung und Brauchwassererwärmung in Zukunft entfallen werden. Wer mit der Erneuerung seiner Heizung und der Entscheidung für eine Solaranlage weiterhin wartet, erleidet finanzielle Nachteile und muß mit bürokratischem Mehraufwand rechnen. Darauf weist die auf Solar-Wärmesysteme und Holzpellet-Heizungen spezialisierte Firma solar now alle Eigenheimbesitzer hin. Zudem bieten die Hersteller von Pelletsheizungen in Zusammenarbeit mit den Pellets-Lieferanten Preisgarantien für Pelletsbrennstoff auf die nächsten fünf Jahre an.
Hausbesitzer geraten unter Reglementierungs-Druck
Wer glaubt, von einer gesetzlichen Solarwärme-Regelung finanziell profitieren zu können, wird enttäuscht. Noch ist es nicht so weit, und Hauseigentümer in Baden-Württemberg haben bis Jahresende Schonfrist. „Wer sich jetzt für eine Solaranlage oder Holzpellet-Heizung entscheidet, hat für die kommenden 25 bis 30 Jahre Ruhe, und kann der Entwicklung der Energiepreise ebenso gelassen entgegensehen wie neuen Gesetzen. Zudem gibt es derzeit noch die attraktive Förderung aus dem Marktanreizprogramm. Das Geld war noch nie so einfach und unbürokratisch zu bekommen wie in diesem Jahr“ sagt der Geschäftsführer der Firma solar now, Markolf Weisshuhn. „Das im Haushalt beschlossene Volumen für das Marktanreizprogramm soll dieses Jahr noch vollständig ausgeschüttet werden.“
Koalition uneins – Solarförderung per Gesetz nicht mehrheitsfähig
In Berlin wird zwischen den Koalitionsparteien weiter verhandelt. Baden-Württemberg hat die Karten auf den Tisch gelegt und auf Landesebene deutlich gemacht, was auf alle Eigenheimbesitzer zukommt: In Neubauten oder bei der Erneuerung bestehender Heizungsanlagen wird eine Mindestquote für die Nutzung Regenerativer Energien per Gesetz vorgeschrieben. Wer demnächst seine Heizung modernisieren oder mit einer Solaranlage die kostenlose Sonnenwärme für seine Heizung und sein Warmwasser nutzen möchte, auf den kommen Vorschriften zu statt Zuschüsse, wie sie derzeit noch möglich sind.
In den einschlägigen Medien und der Branchen-Fachpresse wurde in den zurückliegenden Monaten darüber spekuliert, was inzwischen offen ausgesprochen wird: Der Standpunkt der Unionsparteien wird sich als ordnungspolitisches Instrument im Gesetzesentwurf durchsetzen. Konkret: Eine gesetzlich festgeschriebene Solarwärme-Förderung aus dem Marktanreizprogramm, wie dies beispielsweise im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die gesetzlich garantierte Vergütung für Solarstrom festgeschrieben ist, wird Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) für die Nutzung von Solarwärme nicht durchsetzen können. Damit zeichnet sich ab, daß die Förderung für umwelt- und klimafreundliche Solaranlagen und Pelletheizungen in Zukunft vollständig entfällt.
Auch wenn die Klimapolitik der Bundesregierung prinzipiell lobenswert ist, droht Eigenheimbesitzern in Anlehnung an die berüchtigte Hartz-IV-Formel in Zukunft Bürokratie statt Zuschüsse. Motto: „Forderung statt Förderung“.
Der genaue Zeitpunkt ist unbekannt, als sicher kann jedoch gelten, daß das bundesweite Regenerative-Wärme Gesetz kommt. Wer sich jetzt für Solarwärme, eine Pelletheizung oder beides entscheidet, kommt noch in den Genuß der Förderung aus dem Marktanreizprogramm.
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